Nach Naturkatastrophen in Bulgarien, Italien und Rumänien im Jahr 2014 hat die Europäische Kommission heute Hilfsgelder aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe von 66,5 Mio. EUR für diese Länder genehmigt.
Diese Gelder – 1,98 Mio. EUR für Bulgarien, 56 Mio. EUR für Italien und fast 8,5 Mio. EUR für Rumänien – sollen einen Teil der Kosten für Nothilfe- und Wiederaufbaumaßnahmen nach den Überflutungen decken. Die Mittel werden vor allem in die Wiederherstellung lebenswichtiger Infrastrukturen und Dienste sowie die Erstattung von Kosten für Not- und Rettungseinsätze fließen und einen Teil der Kosten für Aufräumungsarbeiten in den betroffenen Regionen abdecken.
Die EU-Kommissarin für Regionalpolitik, Corina Crețu, erklärte: „Der EU-Solidaritätsfonds ist ein symbolträchtiges Zeichen der Solidarität in schwierigen Zeiten. In zahlreichen Fällen werden die laut dem heutigen Beschluss vorgeschlagenen Hilfsgelder einigen der am wenigsten entwickelten Regionen helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Diese Hilfe ist auch ein Zeichen der Solidarität der EU mit den 130 000 Betroffenen, die die Folgen verheerender Überschwemmungen bewältigen müssen.“
Viele Programme, die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds für 2014-2020 kofinanziert werden, dienen Investitionen in Maßnahmen, mit denen Überschwemmungen verhindert und die Auswirkungen des Klimawandels abgeschwächt werden sollen – für beides besteht ungebrochener Bedarf.
Hintergrund
Italien: Im Oktober und November 2014 herrschte in fünf italienischen Regionen (Emilia-Romagna, Ligurien, Lombardei, Piemont und Toskana) wiederholt extremes Schlechtwetter mit Starkregen; die Folge waren Überschwemmungen, Schlammlawinen und Erdrutsche. Im Februar 2015 beantragten die italienischen Behörden Hilfsgelder aus dem Solidaritätsfonds. In ihrem Bericht schildern sie die Zerstörung, vor allem in Ligurien, wo Flüsse über die Ufer traten, Brücken und Straßen unter Wasser standen und der Wirtschafts- und Produktionssektor in vielen kleinen und größeren Städten, wie Genua, stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Insgesamt kamen bei der Katastrophe 11 Menschen ums Leben und etwa 3000 mussten evakuiert werden.
Rumänien: Im Mai 2014 kam es in Rumänien zu weiträumigen Überflutungen, die zu Schäden in der Verkehrs-, Wasser- Energie- und Kommunikationsinfrastruktur sowie an Häusern und landwirtschaftlich genutzten Flächen führten. Das benachbarte Serbien, das ebenfalls von dieser Katastrophe betroffen war, hat bereits Hilfe aus dem EU-Solidaritätsfonds erhalten. Aufgrund der Überschwemmungen, die 30 der 42 rumänischen Kreise betrafen, musste die örtliche Bevölkerung evakuiert werden; verschiedene Wirtschaftszweige erlitten massive Verluste. Zahlreiche Bauern verloren ihre Ernte, ihr Vieh ertrank in den Wassermassen und Forststraßen wurden durch Dammbrüche zerstört. Viele Schulen, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude und Kulturgüter standen unter Wasser.
Nur wenig später, im Juli und August desselben Jahres, gab es erneut schwere Regenfälle, Überschwemmungen und Erdrutsche, von denen mehr als 126 000 Menschen in fünf Kreisen der rumänischen Region Südwestoltenien betroffen waren. Laut dem Antrag auf Hilfsgelder waren Schäden an mehr als 2300 Privatwohnungen, 20 Schulen, 9 Kindergärten und 11 Kirchen entstanden; Deiche und Dämme waren geborsten; Straßen, Brücken, Wasseraufbereitungsanlagen und Kanalisationssysteme beschädigt. Viele Bauern litten unter enormen Produktionsausfällen.
Bulgarien: In der Region Nordwestbulgarien – eine der am wenigsten entwickelten Regionen in der EU – kam es im Sommer 2014 ebenfalls zu massiven Überschwemmungen. Laut Antrag entstanden die meisten Schäden in der Stadt Misia und im Dorf Kruschowitza. 700 Privathäuser und öffentliche Gebäude standen unter Wasser sowie wichtige Straßen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Am 2. August rief der Bürgermeister von Misia den Notstand aus und über 800 Menschen mussten evakuiert werden. Die Energie-, Wasser- und Verkehrsinfrastruktur sowie öffentliche Gebäude, Kulturerbe und Naturschutzgebiete waren stark in Mitleidenschaft gezogen.
Der Europäische Solidaritätsfonds
Für 2015 ist der Solidaritätsfonds mit insgesamt 541,2 Mio. EUR dotiert. Rechnet man die nicht beanspruchten Mittel aus dem Jahr davor hinzu, so stehen für 2015 mehr als 895 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds zur Verfügung.
Der finanzielle Beitrag aus dem Fonds wird auf der Grundlage der gesamten direkten Schäden berechnet, die eine Katastrophe verursacht hat. Diese Hilfsgelder dürfen ausschließlich für unbedingt erforderliche Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen (im Sinne von Artikel 3 der EU-Solidaritätsfonds-Verordnung) verwendet werden.
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde eingerichtet, um Mitgliedstaaten und Länder, die einen Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt haben, nach Naturkatastrophen größeren Ausmaßes finanziell zu unterstützen. Eingerichtet wurde der Fonds nach den schweren Überflutungen in Mitteleuropa im Sommer 2002.
Mit der überarbeiteten Verordnung zum EU-Solidaritätsfonds, die am 28. Juni 2014 in Kraft trat, wurden die bestehenden Regeln vereinfacht, sodass die Hilfsgelder nun rascher ausgezahlt werden können.
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