Der neue „Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ (EGF) mit einer Mittelausstattung von bis zu 500 Mio. € jährlich soll den EU-Arbeitskräften die Rückkehr ins Erwerbsleben erleichtern. So könnten jedes Jahr bis zu 50 000 Arbeitskräfte EU-weit unterstützt werden, besonders in den Regionen und Sektoren, die unter den tief greifenden Veränderungen des Welthandelsgefüges leiden. Der Fonds, dessen konkrete Umsetzung, heute von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, wird eine einmalige, zeitlich befristete individuelle Unterstützung für speziell zugeschnittene Dienstleistungen bieten. Dadurch will man zum Beispiel von der Globalisierung betroffenen Arbeitskräften mit individuellen Einkommens-beihilfen, Umschulung oder konkreter Unterstützung bei der Arbeitsuche helfen.
Die Marktöffnung und der internationale Wettbewerb bieten neue Möglichkeiten für wirtschaftliche Dynamik, Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen hoher Qualität. Die Reaktion der Union auf diese positive Herausforderung der Globalisierung ist ihre Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die den Mitgliedstaaten und den Bürgern dazu verhilft, von den Möglichkeiten der technischen Neuerungen und globalen Märkte zu profitieren, insbesondere durch Vorwegnahme und Bewältigung des Wandels.
Gleichwohl sind Arbeitsplatzverluste in weniger wettbewerbsfähigen Sektoren eine unvermeidliche Folge der Marktöffnung und der Globalisierung. Zweck des EGF ist es, Arbeitnehmer zu unterstützen, die infolge der handelsbedingten Anpassungen arbeitslos geworden sind.
Präsident Barroso unterstrich den Grundgedanken des heutigen Vorschlags: „Der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung stellt die Solidarität der Union mit den Arbeitnehmern unter Beweis, die besonders schwer von Globalisierungsbedingten Entlassungen betroffen sind. Er soll Anreize dazu geben, angemessen und wirksam auf die nachteiligen Auswirkungen der Marktöffnung zu reagieren und Arbeitslosen die Rückkehr ins Erwerbsleben zu erleichtern, denn wir wollen eine wettbewerbsfähige, aber auch eine faire EU.“
Der für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständige EU-Kommissar Vladimír Špidla, fügte hinzu: „Bei diesem Fonds geht es um die Menschen. In einer globalisierten Wirtschaft können Arbeitsplatzverluste in gewissen Sektoren leider nicht vermieden werden. Da die EU außenhandelspolitische Entscheidungen trifft, ist es logisch, dass sie sich mithilfe dieses neuen Europäischen Fonds ihrer Verantwortung stellt und dafür sorgt, dass Arbeitskräfte, die aufgrund des Wandels ihren Arbeitsplatz verlieren, in dem sich ständig verändernden wirtschaftlichen Umfeld weder vergessen noch übersehen werden.“
Als Zeichen der EU-Solidarität wird der EGF die Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergänzen. Zu den einmaligen, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstleistungen, die vom EGF finanziert werden, gehören die Unterstützung bei der Arbeitsuche, personalisierte Umschulungsmaßnahmen, Förderung des Unternehmertums und Beihilfen zur Unternehmensgründung.
Ebenso können spezielle, vorübergehende Einkommensbeihilfen für Beschäftigte gewährt werden, wie etwa Lohnzuschüsse für Personen, die an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, oder ergänzende Lohnzulagen für Arbeitskräfte im Alter von über 50 Jahren. Die Maßnahmen sollen Arbeitnehmern, die in multinationalen oder nationalen Unternehmen, einschließlich KMU (kleine und mittlere Unternehmen) von Stellenkürzungen betroffen sind, helfen, dauerhaft einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Maßnahmen werden eine Laufzeit von 18 Monaten haben.
Weitere Informationen:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/emplweb/news/news_en.cfm?id=131