In Zusammenhang mit dem langandauernden Streit über die steuerliche Behandlung ausländisches Vertriebsgesellschaften von US-Unternehmen hat die Europäische Kommission heute auf ihrer wöchentlichen Sitzung einen Vorschlag für die Einführung von Gegenmaßnahmen gegen bestimmte US-Erzeugnisse angenommen. Gemäß diesem Vorschlag, würden die Gegenmaßnahmen schrittweise ab 1. März 2004 eingeführt. Dieser Vorschlag entspricht der von der WTO erteilten Ermächtigung zur Einführung von Gegenmaßnahmen bis zu einer Höhe von 4 Mrd. USD, aufgrund der Nichteinhaltung der WTO-Entscheidungen durch die USA. Der Vorschlag wurde nun dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Der für Handelsfragen zuständige EU-Kommissar Pascal Lamy erklärte: " Die Kommission hofft, den USA damit klar zu verstehen zu geben, dass dieser ständige Verstoß gegen die WTO-Entscheidungen, die auch drei Jahre nach Ablauf der ursprünglich gesetzten Frist noch nicht umgesetzt wurden, nicht länger hinnehmbar ist. Ich war vor kurzem in Washington und habe unseren Standpunkt deutlich gemacht. Wir sind noch immer für eine besonnene Vorgehensweise und geben den USA die Möglichkeit zur Abschaffung der Regelung, bevor die Gegenmaßnahmen im März 2004 in Kraft treten. Ich hoffe, dass die USA diese Gelegenheit nutzen".
Der Vorschlag der Kommission, der eindeutig darauf abzielt, die USA zur Abschaffung der Regelung zu veranlassen, sieht die schrittweise Einführung von Zusatzzöllen ab 1. März 2004 vor, die ausgehend von 5% automatisch um weitere 1% monatlich angehoben werden, bis im März 2005 17% erreicht sind.
Im Anhang des Vorschlags ist eine genaue Liste der für diese Maßnahmen in Frage kommenden Waren aufgeführt, die nach ausführlichen Konsultationen der EU-Unternehmen und der Mitgliedstaaten erstellt wurde. Diese Liste wurde bereits im Mai 2003 veröffentlicht.
Hintergrund
Die WTO stellte durch die Entscheidungen eines Panels und des Berufungsgremiums fest, dass es sich bei der FSC-Regelung um eine unzulässige Ausfuhrsubvention im Sinne des Übereinkommens über Subventionen und - soweit landwirtschaftliche Erzeugnisse betroffen waren - auch im Sinne des Übereinkommens über die Landwirtschaft handelte. Den USA wurde eine Frist bis zum 1. November 2000 gesetzt, um die FSC-Regelung abzuschaffen.
Am 15. November 2000 unterzeichnete Präsident Clinton das ETI-Gesetz, mit die FSC-Regelung aufgehoben werden sollte. Da das ETI-Gesetz jedoch keine wesentliche Änderung der Ausfuhrsubvention vorsah, wurde diese Regelung ebenfalls von der EU vor der WTO angefochten. Im Januar 2002 bestätigte die WTO, dass auch das ETI-Gesetz eine unzulässige Ausfuhrsubvention darstellt und die USA somit der vorherigen WTO-Entscheidung nicht nachgekommen sind.
Am 7. Mai 2003 ermächtigte die WTO die EU daher zur Einführung von Gegenmaßnahmen, deren Umfang ungefähr der Höhe der jährlichen Ausfuhrsubvention für US-Unternehmen entspricht (4 Mrd. USD). Von dieser Möglichkeit machte die EU jedoch nicht sofort Gebrauch, um der US-Regierung und dem US-Kongress ausreichend Zeit zur Verabschiedung der zur Aufhebung der FSC-(ETI-)Regelung notwendigen Gesetze zu lassen.