Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Mittelzuwendung zur Afrikanischen Friedensfazilität (AFF) in Höhe von 250 Millionen € aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) verabschiedet. Diese Fazilität dient zur Unterstützung der Friedenserhaltung in Afrika unter afrikanischer Ägide. Die Fazilität gehorcht folgenden Grundsätzen: (a) Stärkung der eigenen Kapazitäten der Afrikaner zur Bewältigung afrikanischer Konflikte; (b) Solidarität in Form finanzieller Beiträge aus allen afrikanischen Staaten und (c) Entwicklung, in Anerkenntnis der Tatsache, dass es in Afrika ohne Frieden und Stabilität keine Entwicklung geben kann. Der Vorschlag ist eine aktuelle Reaktion auf den Appell, den die afrikanischen Staats- und Regierungschefs anlässlich des Gipfels der Afrikanischen Union vom Juli 2003 in Maputo an die EU gerichtet haben.
Der für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständige Kommissar Poul Nielson äußerte sich wie folgt: “Die Stärkung von Frieden und Sicherheit ist unverzichtbar, wenn Afrika aus dem Teufelskreis von Armut, Krieg und Niedergang von sozialen und wirtschaftlichen Strukturen ausbrechen will. Mit dem Vorschlag zur Friedensfazilität erweitern wir unsere Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika um eine wichtige Dimension. Dieser Beschluss zeigt in aller Deutlichkeit, welche Bedeutung es für uns hat, dem Appell von Maputo Folge zu leisten.”
Außenkommissar Patten äußerte sich wie folgt: “Die Europäische Union trägt mehr und mehr zur Friedenserhaltung in aller Welt bei, und so auch in Afrika. Mit der Friedensfazilität, der die Überzeugung zugrunde liegt, dass Frieden und Stabilität die notwendigen Voraussetzungen für eine echte zukunftsfähige Entwicklung sind, entsteht eine stabilere Struktur für unsere künftigen Beiträge.”
Die Hauptziele der Friedensfazilität sind:
(a) Unterstützung afrikanischer Lösungen für afrikanische Krisensituationen, durch Stärkung der Finanzkraft der Afrikanischen Union, mit der es ihr möglich sein wird, politische Entschlossenheit mit konkretem Handeln zu untermauern;
(b) Förderung der Solidarität der Afrikaner: sämtliche afrikanische Staaten auch die nicht unmittelbar an der Beilegung eines Konflikts Beteiligten - werden in die Fazilität einzahlen; in dieser Solidarität kommt die Erkenntnis zum Ausdruck, dass Frieden und Stabilität dem Kontinent in seiner Gesamtheit nützen;
(c) Schaffung der notwendigen Voraussetzungen, damit Entwicklung stattfinden kann: in Ländern, die sich in Konflikten zerfleischen, können weder Schulen noch Straßen gebaut werden, Friedensförderung muss als organischer Bestandteil der Entwicklungsförderung erkannt werden.
Die Friedensfazilität soll zur Finanzierung unter afrikanischer Ägide durchgeführter friedenserhaltender Maßnahmen beitragen. Militärausgaben - Käufe von Waffen und Munition und Truppenbesoldung - sind von einer Finanzierung aus Mitteln der Fazilität ausgeschlossen.
Mit diesem Vorschlag erhält die Europäische Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika eine neue Dimension, denn vorschlagsgemäß werden Mittel aus dem Entwicklungsfonds die finanzielle Basis der Fazilität sein. Vorschlagsgemäß sollen der Friedensfazilität Mittel in Höhe von insgesamt 250 Mio. € zufließen. Dieser Betrag gliedert sich wie folgt:
(a) 126,4 Mio. € aus den für die Länder Afrikas im Rahmen des 9. EEF vorgemerkten Mittelbereitstellungen (die Dotierung der einzelnen Länder wird um jeweils 1,5 Prozent gemindert; (b) 123,6 Mio. € aus noch nicht zugewiesenen Mitteln des 9. EEF.
Anlässlich des Gipfels der Afrikanischen Union vom 4. - 12. Juli 2003 in der mosambikanischen Hauptstadt Maputo haben die afrikanischen Staats- und Regierungschefs in einer an die Europäische Union gerichteten Resolution um Einrichtung einer Friedensfazilität nachgesucht, deren Fundament die Solidarität aller afrikanischen Staaten ist. Auf ihrer Tagung vom 17. Juli 2003 haben die EU-Außenminister die Kommission aufgefordert, einen konkreten Vorschlag für die Einrichtung einer Friedensfazilität zu erstellen. Der nun vorliegende Vorschlag bedarf der Verabschiedung durch den Rat, so dass der endgültige Beschluss dann vom Ministerrat EU-AKP (Länder Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifik) gefasst werden kann.
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