Das Europäische Parlament fordert sowohl die israelische Regierung als auch die palästinensische Autonomiebehörde auf, den Friedensprozess nicht für tot zu erklären. Die beiderseits eingeleiteten Maßnahmen für die Durchsetzung des Friedensfahrplans sollen unverzüglich wieder aufgenommen und fortgeführt werden. Für den Fall, dass der Fahrplan kurzfristig blockiert wird, wollen die Abgeordneten eine neue Option vorsehen: Unter der Führung des Quartetts (UN, EU, USA und Russland) soll ein internationales Mandat erteilt werden, das die Ausübung von Machtbefugnissen in Palästina beinhalten würde.
Die palästinensische Autonomiebehörde soll die neue Regierung unterstützen. Diese hat die Aufgabe, die Sicherheitsorgane neu zu organisieren, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen, sich konkret und sichtbar um die Auflösung der Terrororganisationen zu bemühen sowie so bald wie möglich freie, faire und transparente Wahlen durchzuführen. Die israelische Regierung soll den Rückzug ihrer Streitkräfte aus den Autonomiegebieten einleiten und die gezielten Mordanschläge, den Bau des Sicherheitszauns sowie jedwede Kolonialisierungsaktivität einstellen.
Die Abgeordneten verurteilen alle Terrorakte palästinensischer terroristischer Organisationen und fordern die palästinensische Autonomiebehörde auf, hiergegen vorzugehen. Der Friedensprozess darf jedoch nicht ausgesetzt werden, da dies der größtmögliche Erfolg für die Terroristen wäre. Die israelische Regierung wird aufgefordert, nicht mehr Opfer in der palästinensischen Zivilbevölkerung zu verursachen. Die Abgeordneten sprechen allen Opfern der Gewalttaten ihr Mitgefühl aus.
Die Abgeordneten wenden sich gegen jeden Versuch der Deportation oder Ausweisung Jassir Arafats. Sie verurteilen jede Überlegung oder Absicht seiner physischen Eliminierung und betonen, dass er der legitime und demokratisch gewählte palästinensische Präsident ist.
Die Abgeordneten empfehlen den Parteien, im neuen stabilen und endgültigen Friedensvertrag eine klare und genaue Festlegung der Grenzen der zwei neuen Staaten auf der Grundlage der UN-Resolution 242 vom 22. November 1967 zu regeln. Jerusalem sollte zum kulturellen und religiösen Erbe der Menschheit und zur doppelten Hauptstadt Israels und des zukünftigen neuen palästinensischen Staates ausgerufen werden. Es sollte einen neuen internationalen Rechtsstatus erhalten und nicht geteilt werden. Eine ausgewogene und dauerhafte Lösung muss die Rechte der Israelis und Palästinenser und der in der Stadt bestehenden Religionsgemeinschaften respektieren. Die Gebiete, in denen ehemals mehr Juden lebten, sollen israelischer Verwaltung und die Gebiete, in denen ehemals mehr Palästinenser lebten, palästinensischer Verwaltung unterstellt werden.