In ihrem Kommentar zum Welt-Baumwolltag und der "Baumwollinitiative" bestimmter afrikanischer Länder und einiger NGOs sagten EU-Handelskommissar Pascal Lamy und EU-Landwirtschaftskommissar Franz Fischler "Die EU versteht die Besorgtheit angesichts der niedrigen Baumwollpreise und deren Auswirkungen für die Entwicklungsländer. Die EU ist ein Nettoimporteur von Baumwolle, es gibt keine Ausfuhrbeihilfe für Baumwolle und keine Handelsschranken. Daher hat sie nur einen sehr geringen oder gar keinen Einfluss auf die Weltmarktpreise. Europa legt die Preise nicht fest sondern zahlt sie. Im Hinblick auf die Entwicklungsagenda von Doha unterstützt die EU voll und ganz das Prinzip, dass das Baumwollproblem ein wichtiger Bestandteil der Gesamtverhandlungen darstellt. Handelsverzerrende Beihilfen müssen reduziert werden und dies wird auch geschehen. Wir haben uns verpflichtet, das EU-Beihilfesystem für Baumwolle zu reformieren und die Beihilfen handelsorientierter zu gestalten."
Der Verfall der Baumwollpreise in der letzten Zeit hatte ernste Konsequenzen für mehrere Länder West- und Zentralafrikas, in denen Baumwolle die Haupteinnahmequelle für etwa 10 Millionen Menschen darstellt. In einigen der am wenigsten entwickelten Länder ist Baumwolle die wichtigste Handelspflanze und die bedeutendste Quelle für Ausfuhreinnahmen und Regierungseinkünfte. So stand Baumwolle beispielsweise im Zeitraum 1999-2000 für 79% der Ausfuhren Malis, 65% der Ausfuhren Benins und 56% der Ausfuhren des Tschad.
Um das Gesamtproblem zu erfassen ist darauf hinzuweisen, dass der Weltmarktpreis für Baumwolle von unterschiedlichen Faktoren abhängt:
- dem Umfang von Erzeugung und Verbrauch weltweit;
- dem Preis von Synthetikfasern;
- der Höhe der erzeugungsgebundenen Beihilfen in den Hauptausfuhrländern für Baumwolle;
- dem Umfang der Handelsschranken.
Obwohl alle genannten Faktoren eine Rolle spielen, war der beträchtliche Rückgang der Baumwollpreise über die letzten Jahre hauptsächlich bedingt durch die rückläufige Nachfrage. Der Anteil von Baumwolle am weltweiten Verbrauch von Fasern geht seit den 60er Jahren ständig zurück und beträgt heute nur noch etwas mehr als 40% (gegenüber 65% in 60er Jahren).
Weitere Reduzierungen der handelsverzerrenden Beihilfen in der Doha-Entwicklungsagenda würden zweifellos zu einer Verbesserung der Weltmarktpreise sowohl für Baumwolle als auch für andere Waren beitragen. Diese wünschenswerte Entwicklung sollte jedoch nicht zu vereinfachten Schlussfolgerungen führen, die die Aufmerksamkeit von der Wurzel des Problems ablenken.
Wie sieht die Rolle der EU auf dem Baumwollmarkt aus?
- Der Einfluss der EU auf die Weltmarktpreise für Baumwolle ist aus folgenden Gründen eher unerheblich:
- Der EU-Markt steht allen Baumwolleinfuhren einschließlich Textilien und Bekleidung offen: der Zollsatz für Baumwolleinfuhren in die EU aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern (AKP-Ländern) sowie aus den 49 ärmsten Ländern der Welt (am wenigsten entwickelte Länder) liegt bei Null;
- die EU ist der weltgrößte Einführer von Baumwolle. Zwischen 20 und 80% der Baumwollausfuhren aus Mali, Benin, Burkina Faso und dem Tschad gehen in die EU;
- die EU ist ein Preisnehmer und kein Preisgeber. Da sie kein Nettoausführer sondern der weltweit größte Einführer von Baumwolle ist, hat sie keinen nennenswerten Einfluss auf die Weltmarktpreise;
- die EU-Erzeugung macht weniger als 3% der weltweiten Baumwollerzeugung aus, während die EU-Ausfuhren für nur 4% der weltweiten Baumwollausfuhren stehen. Die EU ist ein Nettoeinführer von Baumwolle;
- die EU zahlt keine Ausfuhrerstattungen für Baumwolle;
- die EU-internen Beihilfen für europäische Baumwollerzeuger unterliegen einem Erzeugungsplafonds: wenn die Höchstmenge überschritten wird, wird die Beihilfe gekürzt. Die EU-Unterstützung geht weitgehend an kleine Baumwollerzeuger in ländlichen Gebieten Griechenlands und Spaniens.
Welche Vorschläge macht die EU im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda?
- Marktzugang: die EU hat vorgeschlagen, dass alle entwickelten Länder den ärmsten Ländern der Welt im Sinne der EU-Initiative "Alle Waren außer Waffen" zoll- und quoten-freien Zugang zu ihren Märkten gewähren;
- Ausfuhrunterstützung: die EU hat vorgeschlagen, Ausfuhrbeihilfen für die Produkte abzuschaffen, die für Entwicklungsländer von Interesse sind. Darüber hinaus sollte dasselbe für alle anderen Formen der Ausfuhrunterstützung wie z.B. Ausfuhrkredite und Staatshandelsbetriebe gelten;
- Beihilfen im Binnenmarkt: die EU hat vorgeschlagen, die handelsverzerrenden internen Beihilfen auf weniger als die Hälfte zu reduzieren.
Außerdem ist die EU derzeit dabei, ihre Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Hinblick auf Baumwolle, Tabak, Olivenöl und Zucker zu reformieren. In Übereinstimmung mit der GAP-Reform im Juli wird diese weitere Überarbeitung ebenfalls in Richtung einer Reduzierung der handelsverzerrenden Beihilfen gehen um zu gewährleisten, dass die Unterstützung der EU-Landwirte mit den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft vereinbar ist.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
DG Trade: http://europa.eu.int/comm/trade/index_en.htm
DG Agri: http://europa.eu.int/comm/agriculture/index_de.htm
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