Radikalisierte EU-Bürger, die als Kämpfer nach Syrien oder in den Irak reisen, stellen eine wachsende Bedrohung dar. Bei der Mehrzahl der jüngsten Terroranschläge in Europa handelte es sich um "hausgemachten" Terrorismus und an einigen Anschlägen waren zurückgekehrte "ausländische Kämpfer" beteiligt. Der Innenausschuss stimmt am 5.12. über eine neue Richtlinie zur Terrorbekämpfung ab. Diese sieht vor, vorbereitende Handlungen für Terrorakte wie Reisen in Konfliktgebiete, unter Strafe zu stellen.
Neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung
Die Frage der sogenannten "ausländischen Kämpfer" und ihre mögliche Rückkehr nach Europa ist real und stellt eine Sicherheitsbedrohung dar. Schätzungen zufolge beteiligen sich derzeit 5 000 EU-Bürger an den Kämpfen in Syrien und im Irak. Der Großteil der "ausländischen Kämpfer" stammt aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Belgien. Die neue Richtlinie soll diesem Problem sowie dem Phänomen der "einsamen Wölfe", also allein agierender Terroristen, wirksam begegnen.
Einigen Berichten zufolge kehren durchschnittlich zwischen 20 und 30 Prozent der "ausländischen Kämpfer" in ihre Heimatländer zurück. Europol hat jedoch davor gewarnt, dass aufgrund von Gebietsverlusten der Terrormiliz "Islamischer Staat" in Syrien und im Irak mehr "ausländische Kämpfer" nach Europa zurückkommen könnten.
Des Weiteren hat die Zahl sogenannter "einsamer Wölfe" zugenommen. Diese Art potenzieller Täter stellt eine besondere Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar, da die Personen allein, also nicht im Rahmen einer terroristischen Vereinigung, agieren und es für die Behörden sehr schwierig ist, sie im Vorfeld ausfindig zu machen.
Welche Vorschläge beinhaltet die Richtlinie?
Die Richtlinie sieht vor, Handlungen zur Vorbereitung und Planung von Terrorakten EU-weit unter Strafe zu stellen. Dazu zählen Reisen für terroristische Zwecke wie zum Beispiel nach Syrien, um dort an der Seite des sogenannten "Islamischen Staates" zu kämpfen oder Reisen in einen anderen Mitgliedstaat, um dort einen Terroranschlag zu verüben. Diese vorbereitenden Handlungen umfassen aber auch die Bereitstellung von Ausbildungen oder das Absolvieren dieser, sei es in Ausbildungslagern oder über das Internet, sowie die Terrorismusfinanzierung. Schließlich soll auch die Verherrlichung terroristischer Handlungen, zum Beispiel durch die Verbreitung von Botschaften über das Internet, unter Strafe gestellt werden.
Die Berichterstatterin des EU-Parlaments ist die deutsche EU-Abgeordnete Monika Hohlmeier (EVP).
Nächste Schritte
Der Innenausschuss stimmt am Montag (5.12.) über den Text ab. Die Abstimmung im Plenum ist zu Beginn des kommenden Jahres vorgesehen.
Konsultieren Sie zu diesem Thema auch unsere Infografik und unser Dossier.
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