Die Zusammenarbeit mit Niger, Nigeria, dem Senegal, Mali und Äthiopien innerhalb des neuen Migrationspartnerschaftsrahmens hat zu ersten Ergebnissen geführt. Dies geht aus dem ersten Fortschrittsbericht der Kommission hervor.
Durch das Konzept des Partnerschaftsrahmens ändert sich der Umgang der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Mobilität und Migration im Hinblick auf die Drittländer, bei denen es sich um Herkunfts- oder Transitländer von Migranten handelt. Die so genannten „Migrationspakte“ mit Schwerpunktländern sollen die Ströme illegaler Migration verringern, und zwar durch die Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser, die Eröffnung legaler Migrationswege, die Erhöhung der Rückkehrquoten und die Bekämpfung der Grundursachen irregulärer Migration.
Dieser neue Ansatz bewirkt eine Maximierung der Synergien der internen und externen Strategien und Instrumente der Union und ermöglicht es allen Akteuren – also Mitgliedstaaten, EU-Organen und wichtigen Drittländern –, gezielter, koordinierter und flexibler zusammenzuarbeiten.
Seit der Schaffung dieses Partnerschaftsrahmens im Juni 2016 haben die mit den ersten fünf Schwerpunktländern Niger, Nigeria, Senegal, Mali und Äthiopien durchgeführten Maßnahmen erste greifbare Ergebnisse erbracht.
• Niger hat mit der Bekämpfung der Schleusung von Migranten begonnen und einen institutionellen Rahmen für den Migrationsdialog mit der EU und ihren Mitgliedstaaten geschaffen.
• Mit dem Senegal und Mali wird eine verstärkte operative Zusammenarbeit umgesetzt, wozu auch für die kommenden Wochen vereinbarte Sondierungsmissionen gehören.
• In den nächsten Tagen werden mit Nigeria Verhandlungen über ein Rücknahmeabkommen eröffnet. Die gemeinsamen Maßnahmen mit anderen Partnerländern wurden fortgeführt und sollen in den kommenden Monaten noch verstärkt werden.
• Die EU hat ihre Unterstützung durch ihre Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), durch technische Hilfe und durch ihre Finanzinstrumente weiter ausgebaut, wobei insbesondere der EU-Treuhandfonds für Afrika zu nennen ist.
• Bis Ende 2016 werden insgesamt 24 Projekte mit einem Volumen von über 425 Mio. EUR, finanziert über diesen Treuhandfonds, in den fünf Schwerpunktländern auf den Weg gebracht.
• Im Niger leistet die EU Unterstützung über die neue Außenstelle von EUCAP Sahel Niger in Agadez.
• Des Weiteren hat die Kommission einen Beschluss zur Aufstockung des EU-Treuhandfonds für Afrika um weitere 500 Mio. EUR aus dem Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Partnerschaftsrahmen erlassen.
• In den nächsten Monaten werden europäische Verbindungsbeamte für Migration in wichtige Drittländer entsandt, die als Kontaktpersonen in den EU-Delegationen fungieren sollen.
• Sondierungsmissionen in den Schwerpunktländern werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und unter Beteiligung der EU-Agenturen – darunter vor allem die Europäische Grenz- und Küstenwache und EUROPOL – durchgeführt.
Auf der Pressekonferenz nach der Verabschiedung des Berichts unterstrich die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini, dass die Erklärung EU-Türkei nicht als Blaupause für die so genannten Migrationspakte dienen kann und dass sich Situation und Mechanismen jeweils erheblich unterscheiden. Ferner kündigte sie an, dass der Libanon und Jordanien die nächsten Länder sind, mit denen solche Pakte vereinbart und umgesetzt werden sollen.
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