Überblick über EU-Handelsabkommen in Verhandlung
Die Entscheidung über die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) ist auf den EU-Gipfel, der am Donnerstag (20.10.) und Freitag (21.10.) stattfindet, vertagt worden. Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen ist bei Weitem nicht das einzige Abkommen, an dem die EU derzeit arbeitet. Die EU verhandelt mit Ländern aus der ganzen Welt über verschiedene Handelsabkommen. Diese können jedoch nur nach Zustimmung des EU-Parlaments in Kraft treten. Mehr dazu in unserem Artikel.
EU-Handelsabkommen in Kraft / in Erwartung der Unterzeichnung oder Ratifizierung
Die EU unterhält unterschiedliche Arten von Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt. Die Abkommen können sich darauf konzentrieren, tarifäre Handelshemmnisse zu reduzieren beziehungsweise abzuschaffen oder eine Zollunion einzurichten, in der Binnenzölle abgeschafft und ein gemeinsamer Zolltarif für Importe aus Drittländern eingeführt werden.
Handelsabkommen müssen sich jedoch nicht darauf beschränken, Zölle abzubauen. Die Abkommen können auch Regelungen zu anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen beinhalten. Hier müssen Kernfragen wie die Beilegung von etwaigen Investitionsstreitigkeiten berücksichtigt werden. Eine Investitionsstreitigkeit ergibt sich zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen sich durch eine Entscheidung einer Regierung in ihrer Investitionstätigkeit in diesem Land beeinträchtigt fühlt.
Schließlich spielt die Frage nichttarifärer Handelshemmnisse, die beispielsweise über unterschiedliche Normen und Produktstandards wirksam werden, in diesem Kontext eine sehr wichtige Rolle. Die EU hat zum Beispiel den Einsatz bestimmter Hormone in der Rindermast aufgrund gesundheitlicher Bedenken verboten.
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA)
Die bilateralen Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über das
CETA-Abkommen wurden im September 2014 abgeschlossen. Die geplante Verabschiedung des Freihandelsabkommens am Dienstag (18.10.) ist von den EU-Mitgliedstaaten vertagt worden. Die Entscheidung über die Unterzeichnung des Abkommens soll nun auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Ende dieser Woche (20.10. und 21.10.) in Brüssel fallen. Bevor CETA jedoch in Kraft treten kann, muss auch das EU-Parlament das Freihandelsabkommen billigen. Der Ausschuss für internationalen Handel wird voraussichtlich im Dezember über das Abkommen abstimmen. Danach müssen die EU-Abgeordneten im Plenum ihre Zustimmung erteilen. Falls das Abkommen gebilligt wird, könnte CETA bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.
Andere Handelsabkommen sind in Vorbereitung.
Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die Abkommen jedoch noch nicht in Kraft getreten:
Neben CETA gibt es eine Reihe weiterer Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern, die ausverhandelt, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind:
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Ostafrikanische Länder
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Ecuador
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Singapur
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Vietnam
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Westafrikanische Staaten
Abkommen, über die noch verhandelt wird:
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA ist aufgrund von Bedenken bezüglich Produktstandards und der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten umstritten. Seit Juli 2013 haben bereits fünfzehn Verhandlungsrunden stattgefunden.
Des Weiteren verhandelt die EU mit verschiedenen Ländern in Asien:
• Malaysia (Rund die Hälfte der Verhandlungen ist vollzogen. Die schwierigsten Fragen müssen jedoch noch gelöst werden.)
• Indonesien (Die nächste Verhandlungsrunde findet voraussichtlich im ersten Quartal 2017 statt.)
• Thailand (Vier Verhandlungsrunden haben bereits stattgefunden. Weitere Verhandlungsrunden wurden nicht festgesetzt.)
• Philippinen (Die nächste Verhandlungsrunde soll vor Jahresende stattfinden.)
• Japan (Das Abkommen könnte noch in diesem Jahr fertig ausverhandelt werden.)
• Myanmar (Bisher haben vier Verhandlungsrunden stattgefunden. Ein Datum für die nächste Verhandlungsrunde wurde noch nicht festgelegt.)
• Indien (Derzeit finden keine Verhandlungen statt. Diskussionen über offene Punkte werden jedoch fortgesetzt.)
Lateinamerika:
• Mercosur (Die bisher letzte Verhandlungsrunde fand in diesem Monat statt.)
• Mexiko (Die zweite Verhandlungsrunde ist für November anberaumt.)
Südliche Mittelmeerländer und Naher Osten:
Die EU unterhält verschiedene Abkommen mit Ländern dieser Regionen. Mit acht Ländern bestehen Assoziierungsabkommen, um vor allem den Handel mit Waren zu fördern. Gleichzeitig laufen Gespräche, die Abkommen mit einzelnen Ländern in Bereichen wie der Landwirtschaft und bei industriellen Standards auszuweiten.
Außerdem verhandelt die EU seit November 2013 über ein umfassendes Investitionsabkommen mit China. Im September fand die bisher letzte Verhandlungsrunde statt.
Des Weiteren wird derzeit das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) von 23 Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO), darunter auch die EU, verhandelt. Diese Länder sind gemeinsam für 70 Prozent des weltweiten Handels mit Dienstleistungen verantwortlich. Bisher haben bereits 14 Verhandlungsrunden stattgefunden.
Rolle des EU-Parlaments
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig, damit ein Handelsabkommen in Kraft treten kann. Zudem müssen die EU-Abgeordneten regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informiert werden.
Das EU-Parlament hat in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass es im Falle ernster Bedenken nicht zögert, sein Veto einzulegen. So haben die EU-Abgeordneten im Jahr 2012 das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)
abgelehnt.
REF : 20161014STO47381