Zwei Wochen nach der Vorstellung ihrer umfassenden Europäischen Agenda für Migration hat die EU-Kommission den Worten Taten folgen lassen und ein erstes Paket mit konkreten Mitteln beschlossen. Sie unterbreitet damit unter anderem folgende Vorschläge für sofortige Maßnahmen, aber auch langfristige Antworten auf die Migrationsherausforderungen:
• Die Europäische Kommission macht erstmals von der Notfallklausel nach Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Gebrauch, um Italien und Griechenland zu entlasten. Insgesamt sollen in den nächsten zwei Jahren40 000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels in andere EU-Mitgliedstaaten umgesiedelt werden. Die Kommission ist bereit, auch anderen Ländern - beispielsweise Malta - im Falle eines plötzlichen Migrantenzustroms beizustehen.
• Die Kommission hat eine Empfehlung angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten ersucht, in den nächsten zwei Jahren20 000 Menschen, die nach den Regeln UNHCR eindeutig internationalen Schutz benötigen, auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels aufzunehmen und neu anzusiedeln.
• Der EU-Aktionsplan für die Jahre 2015 bis 2020 enthält konkrete Maßnahmen, wie Schleppern das Handwerk gelegt werden kann.
• Damit das Gemeinsame Asylsystem der EU funktionieren kann, müssen von den Migranten bei ihrer Ankunft systematisch Fingerabdrücke genommen werden. Die Kommission hat dafür Leitlinien herausgegeben, die ein schnelles und effizientes Verfahren schaffen, das gleichzeitig die Grundrechte garantiert.
• Die Kommission möchte die bestehende Blue-Card-Regelung verbessern, die hochqualifizierten Arbeitskräften die Zuwanderung und Arbeitsaufnahme in der EU erleichtern soll. Derzeit wird diese Möglichkeit kaum in Anspruch genommen.
• EU-Kommission hat außerdem vom neuen Einsatzplan für die Operation Triton Kenntnis genommen. Darin wird das Einsatzgebiet nach Süden bis an die Grenze der maltesischen Seenot-Rettungszone ausgeweitet und entspricht damit dem Einsatzgebiet der früheren Operation Mare Nostrum.
Darüber hinaus hat die Kommission auch den Entwurf für den Haushaltsplan 2016 vorgelegt. Dieser sieht Mitteln in Höhe von 143,5 Mrd. EUR vor, die vor allem eingesetzt werden sollen, um Innovationen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, das Wohlstandsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen abzubauen, besser mit Migration umzugehen und die internationalen Rolle der EU auszubauen.
Nachdem die Kommission schon im März Vorschläge vorgelegt hat, um Steuern transparenter zu machen, beschäftigte sich das Kollegium heute auch in einer Orientierungsaussprache mit Maßnahmen für eine gerechtere, wachstumsfreundlichere und transparentere Unternehmensbesteuerung. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass ein neues Konzept der EU für die Unternehmensbesteuerung erforderlich ist, um erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken vorzugehen, nachhaltige Einnahmen sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern. Die heutige Debatte dient der Vorbereitung eines Aktionsplans, der im Juni vorgestellt werden soll. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ist ein vorrangiges politisches Ziel dieser Kommission.
In Zusammenhang damit ist auch die Unterzeichnung eines historischen Abkommens zwischen der EU und der Schweiz zu sehen, das die Bekämpfung von Steuerhinterziehung erleichtern wird. Beide Seiten haben sich darin darauf geeinigt, von 2018 an automatisch Informationen über die Finanzkonten der Einwohner des jeweils anderen Landes austauschen. Dies bedeutet das Ende des schweizerischen Bankgeheimnisses für in der EU wohnende Personen. Das soll verhindern, dass Steuerhinterzieher nicht versteuerte Einkünfte auf schweizerischen Konten verbergen.
Außerdem trafen Präsident Juncker und das Kollegium den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon.
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