Heute hat die Kommission eine Mitteilung angenommen, die zur Festlegung des Standpunkts der EU bei internationalen Verhandlungen über die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) in der Folge der Milleniums-Entwicklungsziele beitragen soll. Mit den SDG soll das Engagement der internationalen Gemeinschaft bei der Beseitigung der Armut und bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung – Herausforderungen, die sich auf das Leben der jetzigen und künftiger Generationen auswirken werden - gestärkt werden. In der Mitteilung der Kommission werden als Schritt zur Festlegung einer begrenzten Anzahl von SDG die wichtigsten Grundsätze umrissen und die Schwerpunktbereiche und möglichen Ziele für die Jahre nach 2015 vorgeschlagen.
Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Janez Potočnik: „Damit die internationale Gemeinschaft zusammen die miteinander in Wechselwirkung stehenden Herausforderungen der Beseitigung der Armut und der Verbesserung des Wohlergehens in Angriff nehmen und gleichzeitig sicherstellen kann, dass der Fortschritt in den Grenzen, die uns von unserem Planeten gesetzt wurden, nachhaltig bleibt, ist ein neuer Handlungsrahmen erforderlich. Die VN-Agenda für die Zeit nach 2015 sollte weltweit angelegt sein und für alle eine umfassende Antwort bieten."
Andris Piebalgs, EU-Kommissar für Entwicklung, ergänzte: „Es ist jetzt allgemein anerkannt, dass die Welt erstmals über die Technologie und die Mittel verfügt, mit denen noch zu unseren Lebzeiten äußerste Armut beseitigt werden kann. Es wäre unentschuldbar, wenn wir dies versäumten, und deshalb müssen wir uns öffentlich dazu verpflichten, ein solches Versäumnis zu verhindern. Dies kann nur durch nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung geschehen. Wir müssen Lösungen finden, die wirtschaftliche, soziale und Umweltziele miteinander in Einklang bringen. Und wir müssen die Regierungen, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Bürger zusammenführen, um einen weltweiten Handlungsrahmen zu schaffen, der dafür sorgt, dass alle ein menschenwürdiges Leben führen können."
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung werden in einen neuen internationalen Handlungsrahmen einfließen, der in der Folge der Milleniums-Entwicklungsziele festgesetzt wird. Dieser Handlungsrahmen ist weltweit angelegt und wird für alle gelten. Grundlage bildet die Partnerschaft zwischen allen Ländern sowie mit der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft. Alle Länder sollten einen angemessenen Teil zur Erreichung der weltweiten Ziele beitragen und von ihren Bürgern und der internationalen Gemeinschaft darüber zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Handlungsrahmen wird sich auf die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung stützen, also auf Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Auf diese Weise wird er den EU-Bürgern spürbare Vorteile bringen: Er wird die Antriebskräfte des inklusiven und nachhaltigen Wachstums weiter fördern, die sozialen Bedingungen verbessern und zu einer gesünderen und saubereren Umwelt führen.
Vorgeschlagene Schwerpunktbereiche
Im Kommissionsvorschlag wird dazu aufgerufen, Fragen von weltweiter Bedeutung wie Armut, Ungleichheit, Gesundheit, Ernährungssicherheit, Bildung, Gleichheit von Frauen und Männern, Wasser- und Sanitärversorgung, nachhaltige Energie, menschenwürdige Arbeit, inklusives und nachhaltiges Wachstum, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion, biologische Vielfalt, Verschlechterung der Böden oder den Schutz der Meere anzugehen.
Der Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 sollte auch für einen rechtsbasierten Ansatz sorgen, die Fragen Gleichberechtigung, Gerechtigkeit, gute Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angehen und friedliche Gesellschaften sowie Gewaltfreiheit anstreben.
Weitere Schritte
Die Mitteilung wird jetzt im Ministerrat und im Europäischen Parlament erörtert. Das Ergebnis wird die Grundlage für den Standpunkt der EU bei den Verhandlungen auf EU-Ebene bilden und zur Erarbeitung des für dieses Jahr vorgesehenen Berichts des VN-Generalsekretärs zum Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 beitragen. Die Schlussfolgerungen der Offenen Arbeitsgruppe werden voraussichtlich nächsten Monat veröffentlicht.
Hintergrund
Die heutige Mitteilung baut auf früheren Standpunkten der EU auf, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013 mit dem Titel „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“ sowie in einer früheren Mitteilung mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“ dargelegt wurden. Weitere Grundlagen sind die diesbezüglichen internationalen Diskussionen zum nachhaltigen Wachstum und zur Armutsbeseitigung insbesondere in der Offenen Arbeitsgruppe zu den SDG sowie öffentliche Konsultationen.
Bei der Sonderveranstaltung der VN-Generalversammlung zu den Milleniums-Entwicklungszielen vom September 2013 wurden bereits die wichtigsten Parameter der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 beschlossen. Dabei wurde auf den Fortschritten bei den Milleniums-Entwicklungszielen und auf dem Ergebnis der Rio+20-Konferenz aufgebaut, auf der vereinbart wurde, die Ziele für ein nachhaltiges Wachstum (SDG) zu erarbeiten. Die heutige Mitteilung ist ein Schritt hin zur Erarbeitung eines detaillierteren Standpunkts der EU für die Verhandlungen zur Festlegung der SDG.
Auf einem VN-Gipfel im Jahr in 2000 wurde vereinbart, bis 2015 acht Milleniumsziele zu verwirklichen. Diese Ziele, auch Milleniumsentwicklungsziele (Millenium Development Goals (MDG)) genannt, umfassen Bereiche wie Armutsbeseitigung, Gleichstellung von Frauen und Männern, Kindersterblichkeit, HIV, ökologische Nachhaltigkeit und Entwicklung. Mittlerweile wurden auf diesem Weg beachtliche Fortschritte erreicht, aber mit dem Näherrücken des Jahres 2015 sind in vielen Ländern noch große Herausforderungen zu bewältigen. Die SDG werden im Mittelpunkt eines Handlungsrahmens stehen, der darauf abzielt, noch offene Probleme zu lösen, indem die Beseitigung von Armut und die nachhaltige Entwicklung gemeinsam angegangen werden.
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