Die Kommission schlägt vor, den EU-Ländern die Entscheidung zu überlassen, ob sie genetisch veränderte Kulturen anbauen wollen. An dieser Frage scheiden sich seit Jahrzehnten die Geister.
Gemäß diesem Vorschlag würde die EU auch in Zukunft anhand wissenschaftlicher Empfehlungen über die Sicherheit von genetisch veränderten Organismen English (GVO) über deren Freigabe für den Anbau entscheiden. Im Anschluss daran könnten jedoch die einzelnen Mitgliedstaaten den Anbau aller oder bestimmter von der EU zugelassener GVO auf ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder untersagen.
Laut Gesundheitskommissar John Dalli hat die bisherige Erfahrung mit GVO gezeigt, dass die EU-Länder mehr Flexibilität benötigen, um zu entscheiden, wo oder ob GVO angebaut werden sollen.
In der EU gibt es unterschiedliche Einstellungen zu GVO. Daher ist es schwierig, eine gemeinsame Entscheidung darüber zu treffen, ob ein gentechnisch verändertes Erzeugnis zugelassen werden soll.
Manche Länder sind für derartige Neuerungen empfänglich und argumentieren, dass GV-Kulturen höhere Erträge bringen und schädlingsresistenter sind. Andere haben Bedenken, sie könnten eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen. Viele Landwirte sind besorgt, die GVO könnten herkömmliche Kulturen und Kulturen aus biologischem Anbau kontaminieren, wordurch diese nur noch schwer als GVO-freie Kulturen zu vermarkten wären.
Verglichen mit Spitzenerzeugern wie den USA, Brasilien und Argentinien werden in der EU nur wenige GV-Kulturen angebaut. Derzeit sind in der EU nur zwei GV-Erzeugnisse für den Anbau bestimmt. Nur eines davon - eine Maisart mit der Bezeichnung MON810 - ist als Nahrungsmittel zugelassen.
Das Zulassungsverfahren der EU muss sowohl im Hinblick auf den Verbraucherschutz als auch das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden.
Der Vorschlag muss noch von den Regierungen der EU-Länder und dem Europäischen Parlament angenommen werden.
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