Morgen ist der Internationale Tag zur vollständigen Ächtung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen.
„Die Verletzung der Rechte von Frauen und Kindern kann niemals aufgrund von kulturellem Relativismus oder im Namen der Tradition gerechtfertigt werden“, erklärte Benita Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und Nachbarschaftspolitik. „Die UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau hat eine Resolution zur Beendigung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen angenommen, in der anerkannt wird, dass die Genitalverstümmelung gegen die Menschenrechte dieser Frauen und Mädchen verstößt. Die Europäische Union hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass diese traditionellen Praktiken sowohl innerhalb der Union als auch in Drittländern für sie inakzeptabel sind. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Länder dies einsehen, und uns unter anderem im Rahmen der Menschenrechtsdialoge und –konsultationen sowie sonstiger Politikdialoge mit Drittländern dafür einsetzen, dass die Menschenrechte der betroffenen Frauen und Mädchen geachtet werden“.
Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, sagte dazu: „Wir verurteilen die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen, die noch in einer Reihe von Ländern praktiziert wird. Sie verursacht viel Leid und stellt eine ernste Gefahr für die Gesundheit von Frauen und Mädchen dar. Es ermutigt uns, dass einige Partnerländer bereits Rechtsvorschriften gegen diese schädliche Praxis erlassen haben, aber die Kommission wird auch in Zukunft jede Gelegenheit nutzen, die anderen Partner davon zu überzeugen, ebenfalls rechtlich gegen diese Praktiken vorzugehen“.
Im Rahmen der Hilfe für Drittländer verfolgt die Europäische Kommission in diesem Bereich ein zweigleisiges Konzept. Zum einen unterstützt sie Initiativen zur Verbesserung der Rechtsvorschriften sowie zur Konzipierung geeigneter Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Frauen sowie zum Verbot schädlicher Praktiken in den betreffenden Ländern. Zum anderen unterstützt sie Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten in den zuständigen Regierungsstellen sowie Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle gesellschaftlichen Gruppen. Im Übrigen ist die Bekämpfung jeder Form von Gewalt gegen Frauen ein besonderes Anliegen der Gleichstellungsprogramme der Europäischen Kommission.
Hintergrund
Das Interafrikanische Komitee gegen traditionelle Praktiken, die die Gesundheit von Frauen und Kindern beeinträchtigen – ein nichtstaatliches Netzwerk, das erreicht hat, dass in einigen afrikanischen Ländern Rechtsvorschriften gegen die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen erlassen wurden und diese Praxis von einigen Gemeinschaften aufgegeben wurde –, initiierte 2003 den Internationalen Tag zur vollständigen Ächtung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen. In ihrer Resolution 2003/28 rief die UN-Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte die UN-Generalversammlung auf, „den 6. Februar zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen und sonstiger schädlicher traditioneller Praktiken, die die Gesundheit von Frauen und Mädchen beeinträchtigen, zu erklären".
Nach Schätzungen des UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) sind 130 Millionen Frauen und Mädchen von der Genitalverstümmelung betroffen und laufen weitere 2 Millionen Mädchen jedes Jahr Gefahr, dieser Praxis unterzogen zu werden. Dies bedeutet, dass täglich 5500 Genitalverstümmelungen vorgenommen werden. Die meisten dieser Eingriffe werden von nichtmedizinischem Personal wie traditionellen Geburtshelferinnen, Hebammen und „alten Frauen“ durchgeführt.
Die Genitalverstümmelung hat gravierende Folgen für Schwangerschaften und Geburten. Frauen, die beschnitten sind, ziehen sich häufiger obstetrische Fisteln zu. Genitalverstümmelungen von Frauen sind in 28 afrikanischen Ländern, einigen arabischen und asiatischen Ländern sowie unter afrikanischen Einwanderern in Europa und den Vereinigten Staaten verbreitet. Vierzehn afrikanische Länder haben Gesetze verabschiedet, mit denen die Genitalverstümmelung von Frauen unter Strafe gestellt wird. In den meisten Ländern gibt es heute Rechtsvorschriften, die die Genitalverstümmelung verbieten, doch ist die effektive Durchsetzung dieser Gesetze insbesondere in ländlichen Gebieten schwierig.
Die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen ist ein sowohl die Menschenrechte als auch die sexuelle und reproduktive Gesundheit berührendes Problem, das die Europäische Union im Rahmen ihrer Politik zur Unterstützung der Entwicklungsländer bekämpfen will. Sie ist in zahlreichen Ländern ein hoch sensibles Thema, bei dem wie bei den meisten tief verwurzelten Traditionen Veränderungen äußerst schwierig zu bewirken sind. Das Cotonou-Abkommen mit 79 Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean enthält eine besondere Verpflichtung zur Ausmerzung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen in dem Sinne, dass die Partnerländer die Abschaffung der Genitalverstümmelung gewährleisten sollten. Auch sollen nach dem Cotonou-Abkommen im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der Kommission und den Partnerländern unter anderem Menschenrechtsfragen erörtert werden. Die Europäische Kommission hat ein mit 4 Millionen EUR ausgestattetes und gemeinsam mit UNICEF durchzuführendes Projekt zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen in einer Reihe afrikanischer Staaten genehmigt. Im Rahmen dieses Dreijahresprojekts wird UNICEF mit Regierungen und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um Einstellungen, politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Genitalverstümmelung zu ändern und die Staaten bei der Umsetzung ihrer im Rahmen des Protokolls der Afrikanischen Union zu der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker über die Rechte der Frauen in Afrika eingegangenen Verpflichtungen zu unterstützen.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/intro/index.htm
http://ec.europa.eu/development/index_en.cfm
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