Erklärung von Terry Davis, Generalsekretär des Europarates
„Alljährlich werden in Europa über 600 000 Personen gehandelt. Alle diese Menschen sind Opfer internationaler Verbrecher. Mehr als 80% sind Frauen und Mädchen, von denen wiederum 70% in sexuelle Sklaverei gezwungen werden. Die restlichen Opfer werden als Zwangsarbeitskräfte, Organspender oder zu Zwecken illegaler Adoption verkauft. Nach dem Waffen- und Drogenhandel ist der Menschenhandel das dritteinträglichste Verbrechen weltweit.
Die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel, die am 1. Februar in Kraft tritt und bereits von 14 Staaten (1) ratifiziert wurde, ist ein Meilenstein in der Geschichte des Kampfes Europas gegen dieses skandalöse Verbrechen. Endlich verfügen wir nun über eine wirksame Waffe im Kampf gegen diese moderne Form der Sklaverei.
Die Konvention steht auch nichteuropäischen Staaten und der Europäischen Union offen. Deshalb möchte ich alle auffordern, allen voran natürlich jene Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, dieser so rasch als möglich beizutreten. Je mehr Staaten dies tun, desto größer sind unsere Chancen, dieses schreckliche, gegen alle Menschenrechte und Menschenwürde verstoßende Verbrechen auszurotten”.
Erklärung von Lluis Maria de Puig, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
„Menschenhandel ist eine Form von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte. Dennoch gehört der Menschenhandel ebenso wie der Waffen- und Drogenhandel zu den wenigen Erscheinungen, die nie eine wirtschaftliche Rezession gekannt haben. Mit dem Inkrafttreten unserer Konvention verfügen wir nun endlich über eine wirksamere Waffe für den Kampf gegen diese unerträgliche moderne Barbarei, der allein mit vereinten europaweiten Bemühungen begegnet werden kann. Je mehr Länder die Konvention ratifizieren, desto besser werden die Opfer geschützt werden können”.
Erklärung von Halvan Skard, Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates
„Das Inkrafttreten der Konvention ist ganz sicher ein Meilenstein in der langen Geschichte unserer Bemühungen um die Ausrottung des Menschenhandels, der unserer heutigen Gesellschaft so sehr zur Schande gereicht. Gemeinde- und Regionalabgeordnete haben bei der Umsetzung der Konvention in ihren Wirkungsbereichen eine Schlüsselrolle zu übernehmen, denn es sind ja unsere Städte und Regionen, in denen das Drama des Menschenhandels abläuft. Territorialkörperschaften sind am besten in der Lage, vor Ort tätig zu werden, und es ist ermutigend, dass die Erklärung des Kongresses im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Menschenhandel, die 2006 zur Zeichnung aufgelegt wurde, bislang von mehr als 500 Gemeinden und Regionalräten in über 35 Ländern, darunter auch solche von außerhalb Europas, gezeichnet wurde. Mit ihrer Unterschrift haben sie ihre Bereitschaft zur Bekämpfung dieser Geisel eindrücklich unter Beweis gestellt”.
Hinweise an die Redaktionen
Die Konvention sieht eine verstärkte vorbeugende Bekämpfung des Menschenhandels vor, eine vermehrte strafrechtliche Verfolgung der Täter und einen besseren Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde der Opfer.
Wichtige Bestimmungen:
- die Konvention schreibt elementare Maßnahmen für den Schutz und die Unterstützung der Opfer verpflichtend vor, u.a. den Zugang zu ärztlicher Hilfe und Versorgung, Bereitstellung von Übersetzungsdienstleistungen, Beratung und Information, Rechtsvertretung, Erziehungs- und Bildungsangebote für Kinder;
- die Konvention führt eine mindestens dreißigtägige Erholungs- und Nachdenkfrist für die Opfer ein, mit der Möglichkeit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung unabhängig von der Bereitschaft des Opfers zur Zusammenarbeit mit den Exekutivbehörden;
- die Konvention untersagt die Bestrafung von Opfern des Menschenhandels und fordert von den Regierungen in den Zielländern Maßnahmen zur Eindämmung der Nachfrage. Konkret heißt das z.B. dass die Behörden Personen strafrechtlich belangen, die für Sex mit Personen bezahlen, von denen sie wissen, dass es sich um Opfer von Menschenhandel handelt, ganz unabhängig davon, ob Prostitution im betreffenden Land erlaubt ist oder nicht;
- sie verstärkt die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung der Täter;
- sie sieht einen ständigen Kontrollmechanismus, kurz GRETA genannt, vor, in dessen Rahmen Ursprungs-, Durchgangs- und Zielländer gemeinsam Informationen und Beispiele für gutes Handeln austauschen können und sich gegenseitig bei der verstärkten Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels kontrollieren.
(1) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Georgien, Österreich, Malta (30.01.08), Moldau, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Zypern.
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