Der EU-Solidaritätsfonds müsse "so flexibel wie möglich und unverzüglich" mobilisiert werden, um den Opfern - etwa der Waldbrände in Griechenland oder der Überschwemmungen in Großbritannien - schnell zu helfen. Langwierige Verfahren oder administrative Hemmnisse müssten vermieden und die notwendigen Ressourcen "sofort verfügbar" gemacht werden, um das Leiden zu lindern und die Bedürfnisse der Opfer und ihrer unmittelbaren Familienangehörigen zu decken.
Die EU-Kommission wird nachdrücklich aufgeordert, "außerordentliche gemeinschaftliche Hilfsmaßnahmen, insbesondere finanzieller Natur", einzuleiten. Das "Verfahren des Zugriffs auf EU-Mittel" für die erneute Nutzbarmachung von Agrarland sowie für die Bereitstellung von mehr Finanzhilfe für den Bau von Hochwasserschutzanlagen müsse beschleunigt werden.
Schaffung einer europäischen Schutztruppe - "Wirksames europäisches Engagement" dringend erforderlich
Das Parlament ist der Auffassung, dass die Ressourcen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Waldbränden, insbesondere aus der Luft, "begrenzt "sind und dass es den Mitgliedstaaten nicht immer möglich ist, Hilfe anzubieten, wenn die Ressourcen auf nationaler Ebene gebraucht werden. Einige Mitgliedstaten erhielten daher weniger Hilfe als andere und mussten sich für die Hilfe auf bilaterale Abkommen mit Drittländern verlassen. Die EU als Ganzes habe "manchmal keine ausreichende Solidarität bewiesen ".
Die Abgeordneten fordern deshalb die Schaffung einer europäischen Schutztruppe, die in Notsituationen sofort reagieren könnte. Sie bedauern, dass auf die entsprechenden Vorschläge des damaligen EU-Kommissars Michel Barnier bisher nicht eingegangen wurde. Die Naturkatastrophen dieses Sommers hätten gezeigt, dass deren Ausmaß oft über die regionale und nationale Ebene und Fähigkeiten hinausgehe. Ein "wirksames europäisches Engagement" sei daher dringend erforderlich. Das EP unterstreicht allerdings ausdrücklich die Rolle der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften für eine wirksame Prävention und Bekämpfung von Bränden.
Strafen für Brandstifter verschärfen - Übergriffe und Spekulationen begrenzen
Kriminelle Brandstiftung sei immer häufiger der Auslöser von Waldbränden in Europa. Das EP verlangt daher von den Mitgliedstaaten, die Strafen für kriminelle Handlungen, die die Umwelt schädigen, und insbesondere für die Auslösung von Waldbränden zu verschärfen. Eine angemessene Bestrafung könne eine abschreckende Wirkung auf fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten haben.
Das EP verurteilt darüber hinaus die Praxis der Legalisierung illegaler Bauten auf geschützten Flächen und generell auf Flächen, die nicht als Bauland ausgewiesen sind. Die Mitgliedstaaten müssten den Schutz von Wäldern verbessern und von der "Kommerzialisierung, Umwidmung und Privatisierung" dienenden Maßnahmen absehen und damit "Übergriffe und Spekulation" begrenzen. Es müsse gewährleitstet werden, dass sämtliche verbrannten Waldflächen als Wälder erhalten bleiben und in Wiederaufforstungsprogramme aufgenommen werden und dass keinerlei Änderung der Flächennutzung zugelassen wird.
Nicht ordnungsgemäß verwendete EU-Mittel zurückzahlen
Die EU-Kommission müsse auf die korrekte, effiziente und wirksame Verwendung aller Soforthilfen achten, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen bereitgestellt werden. Nicht ordnungsgemäß verwendete Gemeinschaftshilfe, zum Beispiel im Falle der Nichtdurchführung von Wiederaufforstungsprogrammen, müsste zurückgezahlt werden.
EP-Delegation soll sich vor Ort ein Bild der Lage machen
Schließlich schlägt das EP vor, eine Delegation in die von den jüngsten Naturkatastrophen am schwersten betroffenen Länder zu entsenden, um der Bevölkerung seine Solidarität zu bekunden, sich ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung von Menschenleben, Hab und Gut, des sozialen Gefüges, der Umwelt sowie der Wirtschaft zu machen. Auf diese Weise könnten zudem "nützliche Schlüsse" für eine bessere Prävention und Reaktion auf ähnliche künftige Extremsituationen in der EU gezogen werden.
Weitere Informationen:
-Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Kontakt:
Andreas KLEINER (Referat Redaktion & Veröffentlichung)
E-Mail : presse-DE@europarl.europa.eu
Telefon In Brüssel : (0032-2) 28 32266 (BXL) / Telefon In Straßburg : (0033-3) 881 72336 (STR)
Mobiltelefon : (0032) 498 98 33 22
Gabriele FELSTERL
E-Mail : xpresse-DE@europarl.europa.eu
Telefon In Brüssel : (0032-2) 28 41027 (BXL) / Telefon In Straßburg : (0033-3) 881 73782 (STR)