Die EU-Mitgliedstaaten haben ein internationales Übereinkommen angenommen, das den Handel mit Arzneimitteln erleichtern wird. Die Europäische Kommission begrüßt diesen Schritt, da mit dieser dritten Überarbeitung des Pharma-GATT-Übereinkommens die Zölle zwischen den wichtigsten Ländern und Gebieten für den Arzneimittelhandel abgeschafft werden und sie die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Pharma-Unternehmen erhöht. Die Europäische Kommission war in den letzten Jahren federführend bei den Verhandlungen über dieses Übereinkommen und seine Überarbeitung.
EU-Handelskommissar Peter Mandelson dazu: "Dieses Übereinkommen stellt den freien Handel in den Dienst der europäischen Unternehmen und Verbraucher. Es ist ein Beweis des Vertrauens in die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Pharma-Industrie und ein Zeichen dafür, dass wir fest entschlossen sind dafür zu sorgen, dass das moderne Handelsumfeld mit der Innovation Schritt hält".
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen der Pharma-Industrie und den Zollsachverständigen der EU werden mit der dritten Überarbeitung Pharma-GATT-Übereinkommens Zölle auf neue Arzneimittel (sowie auf chemische Zwischenprodukte, die für die Herstellung dieser Arzneimittel eingesetzt werden) zwischen den wichtigsten Ländern und Gebieten des Arzneimittelhandels beseitigt. Die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und die Schweiz sind seit 1. Januar 2007 Vertragsparteien des Übereinkommens. Japan wird das neue Übereinkommen voraussichtlich ebenfalls noch in diesem Jahr anwenden. Außerdem steht das Übereinkommen auch noch weiteren Ländern offen.
Bei der jetzigen Überarbeitung wurden der bestehenden, 7329 Produkte umfassenden Liste 1290 neue Arzneimittel und chemische Produkte hinzugefügt, für die bei der Einfuhr in die EU eine gebundene Zollfreiheit gilt.
Der Dachverband der europäischen Chemieindustrie, der European Chemical Industry Council - CEFIC, schätzt die Einsparungen durch das Übereinkommen für Pharma-Unternehmen in der EU auf rund 230 Millionen € im Jahr 2007.
Hintergrund
Viele Arzneimittel und chemische Zwischenprodukte fallen bereits unter die Freihandelsregelungen des Pharma-GATT-Übereinkommens der WTO aus dem Jahr 1994.
Aufgrund der ständigen wissenschaftlichen Weiterentwicklung, vor allem in der Biotechnologie, wurden jedoch eine Reihe neuer Arzneimittel und chemischer Zwischenprodukte nicht von dem Übereinkommen erfasst.
Die Liste der Präfixe und Suffixe, die in Verbindung mit den Arzneimittelnamen verwendet werden dürfen, um die Derivate zu beschreiben, ist ebenfalls erheblich erweitert und bereinigt worden, was das System sehr viel klarer und flexibler macht.
Die Arzneimittel, für die Zollfreiheit gilt, werden auch im Europäischen Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) erfasst.
Partager | |||
Google + | |||
Messenger | Blogger |