Ich bin froh über diese Entscheidung, die der Unsicherheit nun endlich ein Ende macht“, sagte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. „Dank der neuen Regelung wissen die Erzeuger und Händler, was sie ab 1. Januar 2006 erwartet. Ich bin auch überzeugt, dass dies ein für alle Beteiligten faires und ausgewogenes Ergebnis ist, das den Marktzugang für die Bananenerzeuger aus Lateinamerika in vollem Umfang erhält, aber auch die Belange der Erzeuger in der EU und in den AKP-Staaten berücksichtigt. Gleichzeitig bleibt die Tür offen für weitere Gespräche mit den Bananen exportierenden Ländern in Lateinamerika.“
EU-Handelskommissar Peter Mandelson kommentierte die Regelung wie folgt: „Die Einigung auf eine reine Zollregelung ist ein wichtiges Signal für den Handel. Die Tür bleibt offen, um in weiteren Verhandlungen mit unseren Partnern in Lateinamerika eine für alle Seiten zufrieden stellende Lösung zu finden. Die Kommission wird die Auswirkungen der Entscheidung auf die Preise und die Handelsströme sorgfältig beobachten.“
Um den langjährigen Bananenstreit beizulegen, hat sich die EU mit Ecuador und den Vereinigten Staaten im Jahr 2001 darauf geeinigt, das komplexe Einfuhrsystem mit seiner Kombination aus Zöllen und Einfuhrkontingenten für Bananen aus Ländern mit MFN-Status ab 1. Januar 2006 auf eine reine Zollregelung umzustellen; für die im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (Abkommen von Cotonou) vereinbarte Präferenzregelung für Bananen aus den AKP-Staaten hat die EU von der WTO zwei Ausnahmegenehmigungen erhalten.
Die Kommission hat ursprünglich einen einzigen Zoll in Höhe von 230 EUR je Tonne vorgeschlagen. Nachdem mehrere lateinamerikanische Erzeugerländer ein Schiedsverfahren beantragt haben, hat ein WTO-Schiedsgericht im August 2005 statuiert, dass es mit diesem Zoll nicht möglich ist, den vollen Marktzugang für Lieferländer mit MFN-Status zumindest zu erhalten.
Am 12. September 2005 hat die EU aufgrund dieses Schiedsspruchs einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt, der für die Lieferländer mit MFN-Status einen Einfuhrzoll von 187 EUR je Tonne und für AKP-Bananen ein zollfreies Einfuhrkontingent von 775 000 Tonnen vorsah. Ein zweites Schiedsgericht fand auch diesen Vorschlag nicht ausreichend.
Parallel dazu führte die Kommission verschiedene Konsultationen mit den Bananen erzeugenden Ländern in Lateinamerika und mit den AKP-Staaten. Leider kam es bei keiner dieser Gelegenheiten zu einer sinnvollen Diskussion mit den lateinamerikanischen Ländern, und es wurde auch kein Gegenvorschlag vorgelegt, der eine Lösung auf dem Verhandlungswege ermöglicht hätte. Nach Abschluss des Schiedsverfahrens musste die EU nun den Zollsatz festsetzen, der ab 1. Januar 2006 gelten soll.
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