„Die Landwirte und Verarbeitungsunternehmen brauchen langfristige Sicherheit, um investieren zu können. Die derzeitige EU-Zuckermarktordnung läuft im Juli nächsten Jahres aus. Mit der gegenwärtigen Regelung werden die Preise in der EU auf dem Dreifachen der Weltmarktpreise gehalten - eine völlig untragbare Situation. Die Zuckermarktordnung muss mit den übrigen Sektoren der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik in Einklang gebracht werden, was die Umstellung fort von produktionsabhängigen Subventionen hin zur „entkoppelten“ Betriebsprämie mit einschließt. Die EU muss ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen. Wir haben uns zu zoll- und kontingentsfreien Einfuhren von Zucker aus den 50 ärmsten Ländern der Welt verpflichtet. Dann müssen wir bis Mai nächsten Jahres der Entscheidung des WTO-Zuckerpanels nachkommen. Und nicht zuletzt wird eine Einigung im Zuckersektor unsere Position für die im nächsten Monat in Hongkong stattfindenden WTO-Ministertagung erheblich stärken.“
Der Vorschlag zur Reform des EU-Zuckermarkts im Einzelnen:
• Ab dem Wirtschaftsjahr 2006/07 wird in zwei Jahresschritten eine Preiskürzung um 39% vorgenommen, um zu einem nachhaltigen Marktgleichgewicht zu gelangen.
• Die Landwirte erhalten eine Ausgleichszahlung für 60% der Preissenkung. Diese Beihilfe wird in die Betriebsprämienregelung einbezogen und ist an die Einhaltung der Standards für Umweltschutz und Bodenbewirtschaftung gebunden.
• Die neue Regelung, einschließlich der Verlängerung des Quotensystems, ist bis zum Wirtschaftsjahr 2014/15 gültig. Es ist keine Überprüfungsklausel vorgesehen.
• Die bisherigen A- und B-Quoten werden zu einer einzigen Produktionsquote zusammengefasst.
• Der Interventionsmechanismus wird abgeschafft, und der Interventionspreis wird durch einen Referenzpreis ersetzt.
• Es wird eine private Lagerhaltung als Sicherheitsnetz für den Fall eingeführt, dass der Marktpreis unter den Referenzpreis fällt.
• Eine freiwillige Umstrukturierungsregelung mit vierjähriger Laufzeit für die Zuckerfabriken sowie die Isoglucose- und Inulinsiruperzeuger in der EU sieht eine hohe degressive Zahlung vor, damit ein Anreiz für Fabrikschließungen und Quotenverzicht geboten wird und die sozialen und ökologischen Folgen des Umstrukturierungsprozesses bewältigt werden können.
• Diese Zahlung beläuft sich im ersten Jahr auf 730 EUR je Tonne und verringert sich dann im zweiten Jahr auf 625 EUR, im dritten Jahr auf 520 EUR und im letzten Jahr auf 420 EUR.
• Eine Zusatzzahlung wird den Zuckerrübenbauern gewährt, die im ersten Jahr, für das sie über Lieferrechte verfügen, von der Schließung einer Zuckerfabrik betroffen sind.
• Zur Finanzierung der beiden vorgenannten Zahlungen wird von den Quoteninhabern drei Jahre lang eine degressive Abgabe erhoben. Diese Abgabe kann nur von effizienten Erzeugern getragen werden, so dass rasch zu einer nachhaltigen Regelung gelangt werden muss.
• Beim Anbau von Zuckerrüben als Non-Food-Kultur sollten sowohl Stilllegungsprämien für die Flächen als auch die Energiepflanzenbeihilfe in Höhe von 45 EUR/ha gezahlt werden können.
• Zur Aufrechterhaltung eines gewissen Erzeugungsumfangs in den Mitgliedstaaten, die zurzeit C-Zucker erzeugen, wird dort gegen Entrichtung einer einmaligen Abgabe eine zusätzliche Quotenmenge in Höhe von 1 Million Tonnen zugeteilt. Die genannte Abgabe entspricht dem Betrag der Umstrukturierungsbeihilfe je Tonne im ersten Jahr.
• Zucker für die Chemie- und die Pharmaindustrie sowie für die Produktion von Bioethanol fällt nicht unter das Quotensystem.
• Die Isoglucosequote wird für die bestehenden Erzeugerbetriebe um 300 000 Tonnen angehoben, wobei diese Aufstockung über drei Jahre mit einer jährlichen Anhebung um 100 000 Tonnen eingeführt wird.
Siehe auch im Internet unter:
http://europa.eu.int/comm/agriculture/capreform/sugar/index_de.htm
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