Rat und Parlament haben dem Vorgehen der Kommission zugestimmt, das weit über Handelsverhandlungen unter Gebern hinausgeht. Hier wird das Partnerland in den Mittelpunkt gestellt und eine intelligente Anwendung des Konzepts der Aufhebung der Lieferbindung befürwortet, die auch die regionale Integration, den Aufbau von Kapazitäten und die Entwicklung lokaler Märkte unterstützt. Das Partnerland wird konkret dabei unterstützt, seine eigene Entwicklung weitgehend selbst zu bestimmen, und zwar nicht nur in politischer Hinsicht, sondern auch als selbständiger Akteur.
Das für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Louis Michel, bezeichnete diese Vereinbarung als “einen konkreten Schritt, der beweist, dass wir die Verpflichtungen zur Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe, die wir auf dem UN-Gipfel eingegangen sind, ernst nehmen”.
Nach den neuen Verordnungen wird bei der gesamten Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder auf die Lieferbindung einseitig verzichtet. Jeglicher Transfer von Know-how erfolgt ungebunden; hier gelten nur die Kriterien Qualität und Kosten. Auch die Nahrungsmittelhilfe unterliegt keiner Lieferbindung mehr. Dies bedeutet, dass nun insgesamt 30 % der gesamten Gemeinschaftshilfe ungebunden erfolgt. Internationalen Schätzungen zufolge erbringt dies Preis-Leistungs-Vorteile im Wert von 500 Mio. €. Dies wird viel weiter reichende Auswirkungen haben als der derzeitige begrenzte Konsens auf internationaler Ebene, der 2 % der Hilfe betrifft.
Mit dem restlichen Teil der Gemeinschaftshilfe können Waren und Dienstleistungen von anderen Gebern bezogen werden, vorausgesetzt sie heben ihrerseits nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit die Lieferbindung ihrer Hilfe auf. Dies stellt ein großzügiges Angebot an die Geber dar, die die Lieferbindung ihrer Hilfe noch nicht aufgegeben haben. Auch könnten daraus weitere Preis-Leistungs-Vorteile im Wert von 1,2 Mrd. € resultieren.
In den Verordnungen sind auch Vereinfachungen zur Förderung gemeinsamer Aktionen der Geber vorgesehen. Damit werden die von der Europäischen Union auf dem hochrangigen Forum über die Harmonisierung und in der so genannten Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Hilfe festgelegten Grundsätze und Verpflichtungen umgesetzt.
Der Wortlaut der Verordnungen kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://europa.eu.int/comm/development/index_en.htm