Die Europäische Kommission hat heute eine befürwortende Stellungnahme zum Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union abgegeben und reagiert damit auf den erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen auf der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel am 17. Dezember 2004 und die Fertigstellung des Beitrittsvertrags im Februar 2005.
Kommissionsmitglied Rehn erklärte dazu: "Der heutige Beschluss stellt einen weiteren Meilenstein in unseren Beziehungen und ein eindeutiges Signal dar, dass die Kommission Bulgarien und Rumänien in der europäischen Familie willkommen heißt. Allerdings dürfen die Behörden dieser Länder noch nicht die Hände in den Schoß legen; vielmehr muss 2005 und 2006 noch hart gearbeitet werden, um Fortschritte bei den Reformen zu erzielen und so alle Bedingungen für die Mitgliedschaft unumschränkt und rechtzeitig zu erfüllen."
Nachdem Bulgarien im Dezember 1995 und Rumänien im Juni 1995 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt hatten, gab die Kommission 1997 ihre Stellungnahmen ab und bewertete die Lage erneut in den darauf folgenden Jahren, woraufhin im Februar 2000 die Beitrittsverhandlungen eingeleitet wurden. Die Verhandlungen wurden im Rahmen einer Regierungskonferenz zwischen den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern geführt, wobei die Kommission eine wichtige Rolle spielte.
Die Kommission hat ferner den gegenwärtigen und den künftigen Mitgliedstaaten sowie den Bürgern dieser Länder in ihren jährlichen Regelmäßigen Berichten über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer eine eingehende Analyse vorgelegt. In den neuesten Berichten, die am 6. Oktober 2004 angenommen wurden, hieß es, dass Bulgarien und Rumänien die politischen Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllen und erwartet wird, dass sie den wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien ebenfalls nachkommen, um am 1. Januar 2007 für die Mitgliedschaft in der Union bereit zu sein. Auf dieser Grundlage wurden die Beitrittsverhandlungen im Dezember 2004 abgeschlossen, und der Beitrittsvertrag sollte im April 2005 unterzeichnet werden.
Die Kommission ist zuversichtlich, dass die beitretenden Staaten, die für ihren Beitritt notwendigen Reformen gemäß den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen fortsetzen werden. Die Kommission wird die Erfüllung dieser Verpflichtungen bis zum Beitritt weiter überwachen und die Länder mit den verfügbaren Instrumenten unterstützen. Sollten größere Probleme bei der Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eintreten, könnte auf eine Klausel zurückgegriffen werden, nach der der Beitritt Bulgariens und/oder Rumäniens um ein Jahr verschoben würde.
Ein solcher Beschluss sollte von den Mitgliedstaaten einstimmig auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission gefasst werden. Im Falle Rumäniens könnte durch einen Beschluss der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission in bestimmten Bereichen im Zusammenhang mit Justiz und Innerem sowie Wettbewerb auf diese Klausel zurückgegriffen werden.
Verfahren
Nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen und der Erstellung des Beitrittsvertrags ist die Stellungnahme der Kommission der erste Schritt in dem Verfahren zur Unterzeichnung des Vertrags. Damit der Beitrittsvertrag am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet werden kann, sollte nach dem vom luxemburgischen Vorsitz im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission festgelegten Zeitplan die Zustimmung des Europäischen Parlaments am 13. April 2005 erfolgen und der Beschluss des Rates am 25. April 2005, dem Tag der Unterzeichnung des Vertrags, gefasst werden.
Der Beitrittsvertrag muss von den gegenwärtigen und künftigen Mitgliedstaaten ratifiziert werden und soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.