Die Kommission hat ihre Aktion zum Wiederaufbau des Fischerei- und Aquakultursektors in den am 26. Dezember von dem Tsunami getroffenen Gebieten des Indischen Ozeans um eine weitere Maßnahme ergänzt. Es wurde beschlossen, den betroffenen Ländern unmittelbar und längerfristig technische Unterstützung und Fachwissen zur Verfügung zu stellen. Sachverständige werden zu einer Bewertung der Aufbauerfordernisse in den Bereichen Fischerei und Aquakultur der betroffenen Gebiete beitragen. Sie werden außerdem die Umsetzung der geplanten Wiederaufbaumaßnahmen in diesem Sektor unterstützen. Die Kommission schlägt darüber hinaus vor, einige Regeln des Fischereifonds, dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF), zu ändern, so dass die rechtlichen Hindernisse für einen möglichen Transfers von Fischereifahrzeugen aus der Europäischen Union in die betroffenen Gebiete ausgeräumt werden können (siehe MEMO/05/21). Die Kommission möchten gewährleisten, dass die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, falls die derzeit von der FAO in diesen Gebieten durchgeführte Bewertung ergibt, dass ein solcher dauerhafter Transfer zum Wiederaufbau der örtlichen Fischereiflotten beitragen könnte. Diese Initiativen sind Teil eines Maßnahmenpakets das darauf abzielt, zum Wiederaufbau des völlig zerstörten Fischerei- und Aquakultursektors beizutragen, der nach dem Tourismus den am stärksten getroffenen Wirtschaftssektor der betroffenen Länder darstellt.
„Der Rat und das Europäische Parlament haben bereits ihre Unterstützung für die von der Kommission geplanten Maßnahmen zum Wiederaufbau des Fischereisektors in den betreffenden Gebieten signalisiert. In Zusammenarbeit mit der FAO und den Mitgliedstaaten müssen wir sicherstellen, dass unsere Maßnahmen den Bedürfnissen des örtlichen Sektors entsprechen und zu einer nachhaltigen Fischerei beitragen. Auch eine Überwachung der Umsetzung wird für den Erfolg dieser Maßnahmen von großer Wichtigkeit sein,“ so Kommissionsmitglied Joe Borg, zuständig für Fischerei und maritime Angelegenheiten.
Die Entscheidung der Kommission sieht die unmittelbare Mobilisierung europäischer und internationaler Sachverständiger für eine Bewertung und Identifizierung der Wiederaufbauerfordernisse in den betroffenen Ländern und Gebieten vor. Dies wird anschließend durch die Bereitstellung relevanten Fachwissens weitergeführt, um die notwendige Umsetzung und Gewährung finanzieller und technischer Hilfestellung auf langfristiger Basis zu gewährleisten.
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