Die Kommission setzte heute sieben antiretrovirale Arzneimittel auf die Liste der Medikamente, damit sie dem Schutz der EU vor Handelsumlenkungen unterstehen. Dieser Schritt soll es Arzneimittelherstellern ermöglichen, die Lieferung von Arzneimitteln in 76 Entwicklungsländer zu niedrigeren, „gestaffelten“ Preisen erheblich zu steigern und gleichzeitig in der EU höhere Preise für die gleichen Erzeugnisse beizubehalten. GlaxoSmithKline (GSK) stellte im Februar 2004 den entsprechenden Antrag. Die Erzeugnisse auf der Liste sind mit einem Logo zu versehen, um sie für den Zoll leicht kenntlich zu machen. Mit ihrer Eintragung in die Liste und ihrer Kennzeichnung wird ihre Einfuhr in die EU zwecks Abfertigung zum freien Warenverkehr, Wiedereinfuhr, Verbringung in ein Zolllager bzw. Durchfuhr verboten.
EU-Handelskommissar, Pascal Lamy, erklärte: „ Der letztes Jahr von der EU geschaffene Mechanismus gegen Handelsumlenkungen ist unentbehrlich, um eine aktive Beteiligung der Hersteller von antiretroviralen HIV-Medikamenten wie GSK an der Versorgung armer, von der Aids-Epidemie stark beeinträchtigter Länder mit billigen Medikamenten zu gewährleisten. Ich bin zuversichtlich, dass andere Hersteller bald diesem Beispiel folgen werden.“
Folgende Erzeugnisse, für die GSK einen Antrag stellte, werden in Anhang I der entsprechenden Verordnung eingefügt: TRIZIVIR 750mg x 60, EPIVIR 150 mg x 60, RETROVIR 250 mg x 40, RETROVIR 300 mg x 60, RETROVIR 100 mg x 100, COMBIVIR 300/150 mg x 60, EPIVIR ORAL SOLUTION 10 mg/ml 240ml.
GSK wird diese Arzneimittel zu einem Preis liefern, der höchstens 25% des derzeitigen Preises in Europa beträgt.
Zur Information der Öffentlichkeit und der Zollstellen hat die Kommission eine Website eingerichtet, auf der sämtliche relevante Auskünfte abrufbar sind, einschließlich der Liste der gemäß der Verordnung geschützten Arzneimittel. Auf dieser Website können interessierte Unternehmen zudem Informationen zur Antragsstellung finden.
Hintergrund
Die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates vom 26. Mai 2003 zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union soll es Arzneimittelherstellern ermöglichen, die Lieferung von Arzneimitteln in die Bestimmungsländer im Sinne der Verordnung zu niedrigeren, „gestaffelten“ Preisen erheblich zu steigern, wobei in der EU höhere Preise für die gleichen Erzeugnisse beibehalten werden.
Die Exporteure werden aufgefordert, ihre Erzeugnisse auf eine von der Europäischen Kommission geführte Liste zu setzen, die die Grundlage für die anschließende Durchsetzung durch die Zollbehörden bildet. Sowohl patentierte Erzeugnisse als auch Generika können auf die Liste gesetzt werden. Arzneimittel, die auf die Liste gesetzt werden sollen, müssen entweder zu einem Preis, der 75% niedriger liegt als der durchschnittliche Preis ab Fabrik in den OECD-Staaten, oder zu den Gestehungskosten zuzüglich 15% angeboten werden.
Es sind 76 Länder betroffen, darunter die am wenigsten entwickelten Länder und die Niedrigeinkommenländer sowie diejenigen, in denen HIV/Aids besonders weit verbreitet ist. Die meisten dieser Länder verfügen über keine eigenen Produktionsstätten.
Partager | |||
Google + | |||
Messenger | Blogger |