1. Der Europäische Rat ist am 25. und 26. März 2004 in Brüssel zu seiner jährlichen Tagung über die Lissabonner Strategie und die wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Lage in der Union zusammengetreten. Er nahm auch einen Bericht des Vorsitzes zur Regierungskonferenz entgegen, gab eine Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus ab und befasste sich mit einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf internationaler Ebene.
2. Vor der Tagung fand im Anschluss an ein Exposé des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pat Cox, ein Gedankenaustausch über die wichtigsten Tagesordnungspunkte statt.
I. REGIERUNGSKONFERENZ
3. Der Europäische Rat hat den Bericht des Vorsitzes zur Regierungskonferenz und dessen Beurteilung der Aussichten auf Fortschritte begrüßt. Er bekräftigte seine Entschlossenheit, eine Einigung über den Verfassungsvertrag zu erzielen, damit die Union den Erwartungen ihrer Bürger besser gerecht werden und eine effizientere Rolle in der Welt spielen kann. Er war sich darüber einig, wie wichtig es ist, dass der vom Konvent und von der Arbeit der Regierungskonferenz gegebene Impuls unvermindert anhält.
4. Auf der Grundlage der Empfehlung des Vorsitzes hat der Europäische Rat den Vorsitz ersucht, seine Konsultationen weiterzuführen und so bald, wie dies angebracht ist, Vorkehrungen für die Wiederaufnahme förmlicher Verhandlungen im Rahmen der Regierungskonferenz zu treffen. Er beschloss, dass eine Einigung über den Verfassungsvertrag spätestens auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni erzielt werden sollte.
II. TERRORISMUS
5. Der Europäische Rat drückt den Opfern der Terroranschläge in Madrid, ihren Familien und dem spanischen Volk sein Mitgefühl und seine Solidarität aus. Er hat die Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus angenommen.
III. DIE LISSABONNER STRATEGIE: PRIORITÄTEN
VERWIRKLICHUNG DES AUFTRAGS VON LISSABON
6. Die Erwartungen der Bevölkerung Europas hinsichtlich eines höheren Lebensstandards und einer besseren Lebensqualität lassen sich nur durch ein starkes Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden mit einem hohen Maß an sozialem Zusammenhalt und Umweltschutz erfüllen.
7. Die Union hat sich im März 2000 ehrgeizige Ziele gesteckt. Vier Jahre später ergibt sich ein gemischtes Bild. Es wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, und der Europäische Rat bekräftigt, dass der Prozess und die Ziele weiterhin Bestand haben. Die Reformen müssen allerdings erheblich beschleunigt werden, wenn die Ziele für 2010 noch erreicht werden sollen. Der Europäische Rat ist entschlossen, den politischen Willen aufzubringen, damit dies geschieht.
8. Entschlossenheit und Zuversicht sind die Botschaft dieser Tagung des Europäischen Rates. Die bevorstehenden Aufgaben sind enorm, aber Europa ist gewillt und in der Lage, sein wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen. Die Erweiterung wird der europäischen Wirtschaft Impulse verleihen, indem sie für alle neue Möglichkeiten eröffnet und die Konvergenz der beitretenden Staaten fördert. Die Erfahrung und der Beitrag unserer neuen Mitglieder werden dem Lissabonner Prozess zugute kommen.
Konkrete Umsetzung
9. Die Lissabonner Agenda beruht auf einem kohärenten Konzept, bei dem die Maßnahmen der Union und die der Mitgliedstaaten sowie die verschiedenen Politikbereiche - Wirtschaft, Soziales und Umwelt - aufeinander abgestimmt sind. Die einzelnen Maßnahmen müssen sich gegenseitig verstärken, und die Reformen müssen in allen Bereichen vorangetrieben werden. Der Europäische Rat hat die wichtigsten Empfehlungen aller zuständigen Ratsformationen zustimmend zur Kenntnis genommen und den Synthesebericht der Europäischen Kommission bei seinen Beratungen umfassend berücksichtigt. Er wird die konkreten Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Umsetzung in allen Sektoren voranzubringen, aufmerksam verfolgen.
10. Der Europäische Rat stellt übereinstimmend fest, dass es nunmehr darum geht, die bereits eingegangenen Verpflichtungen besser umzusetzen. Um der Glaubwürdigkeit des Prozesses willen muss das Reformtempo auf der Ebene der Mitgliedstaaten erhöht werden. Dies erfordert eine verstärkte Überwachung der einzelstaatlichen Leistungen, wozu auch der Austausch von Informationen über bewährte Praktiken gehört. Den auf EU-Ebene getroffenen Vereinbarungen und politischen Beschlüssen müssen rascher konkrete Maßnahmen folgen. Der Europäsche Rat unterstreicht, dass der unannehmbar hohe Rückstand bei der Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen in innerstaatliches Recht aufgeholt werden muss und dass das Gesetzgebungsprogramm, das sich aus der Lissabonner Agenda ergibt, fertig zu stellen ist.
11. Den wichtigsten politischen Aspekten, die zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, muss Vorrang eingeräumt werden. Daher stehen zwei Themen im Mittelpunkt der diesjährigen Frühjahrstagung des Europäischen Rates: nachhaltiges Wachstum sowie mehr und bessere Arbeitsplätze.
NACHHALTIGES WACHSTUM
Solide makroökonomische Politik
12. Die größte wirtschaftliche Herausforderung der Europäischen Union besteht darin, ihr Wachstumspotenzial voll auszuschöpfen. Die wirtschaftliche Erholung, die im zweiten Halbjahr 2003 eingesetzt hat, schreitet voran. Die Union muss diese Dynamik bei ihren Maßnahmen in den internen und externen Politikbereichen nutzen. Sie muss die Gelegenheit ergreifen, ihren internen Reformprozess zu beschleunigen. Eine stärkere internationale Öffnung und eine Verbesserung der dynamischen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Handelspartnern werden die Wachstumschancen erhöhen.
13. Entscheidende Voraussetzungen dafür sind das Erreichen bzw. Aufrechterhalten einer gesunden Haushaltslage, die dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entspricht, und Preisstabilität. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie den Verpflichtungen zur Haushaltskonsolidierung nachkommen, die sie eingegangen sind.
14. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Solidität der öffentlichen Finanzen langfristig gesichert wird. Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den finanziellen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung dadurch zu begegnen, dass die Schulden der öffentlichen Hand verringert und die Reformen in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Alterssicherung verstärkt werden.
15. Strukturreformen sind erforderlich und hilfreich - erforderlich in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft und hilfreich, da sie einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wachstums und der Beschäftigung leisten, indem sie das Vertrauen stärken und einer besseren Ressourcenzuteilung förderlich sind.
16. Mit der Europäischen Aktion für Wachstum wurde ein Maßnahmenplan für höhere Investitionen in Sach- und Humankapital zur Ergänzung der Strukturreformen festgelegt; die Grundprinzipien für seine Umsetzung sind in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2003 aufgeführt. Das "Schnellstartprogramm" ist ein offenes, dynamisches Programm, zu dem eine Reihe von Vorhaben gehören, die bestimmten Kriterien entsprechen und verschiedene Bereiche betreffen: Verkehr, Energie, Telekommunikation, Forschung, Innovation und Entwicklung. Von den EU-Organen und den Mitgliedstaaten ebenso wie von den Projektträgern wird dabei ein ernsthaftes Engagement verlangt, damit gewährleistet ist, dass die Projekte nachhaltig sind und rechtzeitig durchgeführt werden. Der Europäische Rat hebt hervor, dass eine anhaltende Unterstützung und Überwachung der Aktion für Wachstum sowie des Schnellstartprogramms erforderlich ist; er wird die erreichten Fortschritte auf seiner Frühjahrstagung 2005 prüfen. Hierbei wird er auch der Frage nachgehen, inwieweit F&E-Vorhaben in den wichtigsten Wachstumstechnologien stärkeres Gewicht verliehen werden kann.
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
17. Der Europäische Rat betont, dass Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und die Förderung einer Kultur des Unternehmertums maßgebliche Voraussetzungen für Wachstum sind - entscheidend für die Wirtschaft als Ganzes und besonders bedeutend für kleine und mittlere Unternehmen. Angesichts der Fortschritte der anderen weltweiten Akteure muss die Union entschlossener vorgehen, wenn sie auch in den kommenden Jahren in der Lage sein will, für das europäische Sozialmodell einzutreten. Es besteht weiterhin die Gefahr einer Deindustrialisierung, und der Europäische Rat sieht einem substanziellen Bericht der Kommission mit konkreten Schritten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie erwartungsvoll entgegen.
18. Der Europäische Rat hebt vier besondere Prioritäten für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas hervor: die Vollendung des Binnenmarkts, eine bessere Rechtsetzung, höhere F&E-Quoten und effiziente institutionelle Regelungen.
Vollendung des Binnenmarkts
19. Das Potenzial des Binnenmarktes ist noch nicht völlig ausgeschöpft. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um ein reibungsloseres Funktionieren der Märkte für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit zu erreichen. Die Union muss auf neue Herausforderungen rechtzeitig reagieren: So müssen im entscheidenden Bereich der elektronischen Kommunikation neue EU-Strategien für Mobil- und Breitbandkommunikation dafür sorgen, dass die Union auf Spitzenniveau bleibt. Im Dienstleistungssektor, der weiterhin stark fragmentiert ist, muss es mehr Wettbewerb geben, um die Effizienz zu verbessern, die Wirtschaftsleistung und die Beschäftigung zu steigern und Vorteile für die Verbraucher zu erreichen. Der Entwurf einer Richtlinie über Dienstleistungen muss gemäß dem vorgesehenen Zeitplan mit hoher Priorität behandelt werden.
20. In einem effektiven Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen steht mehr und günstigeres Kapital zur Verfügung, wozu auch das dringend benötigte Risikokapital zählt. Der Europäische Rat ruft dazu auf, dass die verbleibenden Komponenten des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen - die Richtlinienvorschläge über Wertpapierdienstleistungen und Transparenz - noch in der derzeitigen Legislaturperiode des Parlaments zum Abschluss gebracht werden. Außerdem hält er es für wichtig, die effiziente Unternehmensführung zu stärken.
21. Die jüngste Einigung über die Richtlinie zur verstärkten Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist zu begrüßen. Eine Einigung über das Gemeinschaftspatent ist jedoch inzwischen seit langem überfällig, und der Europäische Rat ruft zu weiteren Anstrengungen auf, damit die Beratungen über diesen Vorschlag abgeschlossen werden können.
22. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um gegen steuerschädliche Maßnahmen vorzugehen und die durch die Steuersysteme entstehenden Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen.
Bessere Rechtsetzung
23. Durch eine bessere Rechtsetzung sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene werden Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität verbessert. Der Europäsche Rat begrüßt die kürzlich von vier Vorsitzen gemeinsam vorgelegte Initiative für eine bessere Rechtsetzung, und er ruft den Rat auf, ein Aktionsprogramm zu verfolgen, mit dem diese Initiative im Laufe des Jahres vorangebracht werden soll. Er begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die integrierte Gesetzesfolgenabschätzung in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Europäischen Parlament entsprechend der Interinstitutionellen Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung" noch weiter zu verfeinern, wobei insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund steht, und eine Methode zur Messung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Rat auszuarbeiten. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, die Auffassung des Rates hinsichtlich der Prioritätsbereiche und des Zeitrahmens für die Vereinfachung zu berücksichtigen. Er fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, ihre eigenen Reforminitiativen im Bereich der Rechtsetzung rascher voranzutreiben. Er wird sich auf der Tagung des Europäischen Rates im November 2004 erneut mit der Frage einer besseren Rechtsetzung befassen.
Das F&E-Ziel erreichen
24. Bei der Schaffung eines europäischen Raums des Wissens müssen schneller Fortschritte erzielt werden. Vorrangig muss dafür Sorge getragen werden, dass Unternehmen verstärkt in F&E investieren. Im Vergleich mit anderen Gebieten fällt auf, dass in der Union relativ geringe private Investitionen in F&E fließen. Ein Teil der Lösung besteht darin zu gewährleisten, dass öffentliche Investitionen in diesem Bereich einen Multiplikatoreffekt für die Aufbringung von Privatmitteln bewirken. Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, die allgemeinen Bedingungen für Investitionen in F&E zu verbessern und gezielte Unterstützung und Anreize in Betracht zu ziehen, damit die Unternehmen stärker investieren.
25. Europa muss es sich in erster Linie zum Ziel setzen, die Kapazitäten in Wissenschaft und Forschung auszubauen sowie die öffentlichen und privaten Investitionen in F&E zu fördern. Hierzu ist eine Reihe einander verstärkender Maßnahmen erforderlich. Weitere Bemühungen sind notwendig, um eine stärkere Interaktion zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie zu erreichen. Ein hochwertiges Bildungsangebot trägt entscheidend zur allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit bei. Ausschlaggebend für F&E sind die Humanressourcen, weshalb die Ausbildung und die Mobilität von Forschern sowie Maßnahmen gegen ihre Abwanderung Vorrang haben müssen. Zur Förderung der Spitzenforschung muss im Forschungsbereich für mehr Wettbewerb gesorgt werden.
26. Das wichtigste Instrument Europas im Bereich Forschung ist das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung. Dieses Programm muss vereinfacht werden, damit es insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern leichter genutzt werden kann. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung, die Förderung von Zukunftstechnologien und die Unterstützung der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung sollten an erster Stelle stehen. Der Europäische Rat hält eine stärkere Förderung der Grundlagenforschung mit Spitzenqualität für wünschenswert und die Möglichkeit einer speziellen finanziellen Unterstützung wird geprüft werden. Er sieht einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission, in dem auch die Einrichtung eines Forschungsrates in Betracht gezogen werden könnte, mit Interesse entgegen.
27. Der Europäische Rat bekräftigt, dass er das europäische Angebot für das ITER-Projekt einmütig unterstützt, und ruft die Kommission auf, die diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Ziel voranzutreiben, dass das Projekt so bald wie möglich am europäischen Bewerberort beginnen kann.
Institutionelle Vereinbarungen
28. Die Ratsformation "Wettbewerbsfähigkeit" wurde als Teil des vom Europäischen Rat in Sevilla vereinbarten Reformpakets ins Leben gerufen. In dieser Zusammensetzung muss der Rat nun rasch darangehen, eine klare und umfassende Antwort auf die Herausforderungen der Union im Bereich Wettbewerbsfähigkeit zu finden und zu verfechten. Bei der Bildung der nächsten Kommission wird der künftige Präsident darüber nachdenken müssen, wie die Umsetzung der Agenda zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit effizient unterstützt werden kann.
Sozialer Zusammenhalt als zentrales Anliegen
29. Ein hohes Maß an sozialem Zusammenhalt ist für die Lissabonner Agenda von wesentlicher Bedeutung. Strategien, die sich entscheidend auf die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und die Beseitigung der Armut auswirken, müssen gestärkt werden; der Schutz der schwächsten Glieder der Gesellschaft ist ein entscheidender Aspekt des Gesamtkonzepts. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Modernisierung der Sozialschutzsysteme - insbesondere der Alters- und Gesundheitsversorgung - und die durchgängige Berücksichtigung der Agenda zur sozialen Eingliederung durch die Umsetzung der nationalen Aktionspläne. Politische Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter sind Instrumente, die sowohl den sozialen Zusammenhalt als auch das Wachstum befördern.
Ökologisch nachhaltiges Wachstum
30. Nur ein umweltverträgliches Wachstum ist nachhaltig. Das Wachstum muss durch eine bessere Abstimmung zwischen den Politikbereichen und nachhaltigere Konsum- und Produktionsmuster von den negativen Auswirkungen auf die Umwelt abgekoppelt werden.
31. Die Verbesserung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen sind aus Gründen sowohl des Umweltschutzes als auch der Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung. Mit Hilfe des vom Rat unterstützten EU-weiten Richtziels für Energieeffizienz lassen sich die diesbezüglichen Bemühungen bündeln.
32. Andere kostengünstige Wege zur Umsetzung der EU-Beschlüsse im Bereich der Klimaänderungen und die potenziellen Kosten bei Untätigkeit sollten geprüft werden. Der Europäische Rat bekräftigt die Zusage der Union, die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erfüllen; er hebt hervor, dass die Union der Ratifizierung des Protokolls und seinem baldigen Inkrafttreten große Bedeutung beimisst, und bittet die Länder, die das Protokoll noch nicht ratifiziert haben - hierzu gehört auch die Russische Föderation - nachdrücklich darum, dies bald zu tun. Der Europäische Rat hat vor, auf seiner Frühjahrstagung 2005 als Beitrag zu den weltweiten Bemühungen verschiedene Strategien einschließlich Zielvorgaben zur mittel- und langfristigen Emissionsverringerung zu prüfen. Zur Vorbereitung dieser Beratungen fordert er die Kommission auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen, in der sowohl Umweltaspekte als auch Fragen der Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden.
33. Saubere Technologien sind zur vollen Ausschöpfung der Synergien zwischen Unternehmen und Umwelt von entscheidender Bedeutung. Der Europäische Rat begrüßt den Aktionsplan für Umwelttechnologie und ruft zu seiner raschen Umsetzung auf. Er bittet die Kommission und die EIB zu prüfen, wie die Palette der Finanzinstrumente zur Förderung dieser Technologie mobilisiert werden könnte. Er wird auf seiner Frühjahrstagung im nächsten Jahr einen Bericht der Kommission über die beim Aktionsplan insgesamt erreichten Fortschritte prüfen, in dem dargelegt werden sollte, wie die Union Entwicklungen fördern kann, die Vorteile sowohl für die Umwelt als auch für das Wachstum mit sich bringen, d.h. bei denen Verbesserungen im Bereich Umweltschutz zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Ziele der Lissabonner Strategie beitragen.
MEHR UND BESSERE ARBEITSPLÄTZE
34. Die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen ist die dringendste Aufgabe, die im kommenden Jahr zu bewältigen ist. Höhere Beschäftigungsquoten sind eine Grundvoraussetzung für Wirtschaftswachstum und - aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen Arbeitslosigkeit und Armut - auch für die Förderung der sozialen Eingliederung. Es ist zwingend notwendig, dass die derzeitige unannehmbar hohe Arbeitslosenquote der EU gesenkt wird.
35. Die Mitgliedstaaten müssen mit neuem Engagement auf die Verwirklichung der in Lissabon vereinbarten Beschäftigungsziele hinarbeiten; in diesem Zusammenhang müssen unbedingt Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der von Wim Kok geleiteten Task-Force "Beschäftigung" ergriffen werden. Die Aufnahme der Einschätzungen der Task-Force in den gemeinsamen Beschäftigungsbericht ist ein willkommener Schritt. Der Europäische Rat betont, dass ein entschiedenes Handeln der Mitgliedstaaten im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Europäischen Beschäftigungsstrategie entsprechend den Empfehlungen der Task-Force erforderlich ist.
36. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen einer umfassenden Beschäftigungsstrategie dringlich vier spezifische strukturelle Herausforderungen angehen: Anpassungsfähigkeit, größere Attraktivität des Arbeitsmarktes für mehr Menschen, Erhöhung der Qualität der Beschäftigung und Investitionen in Humankapital.
37. Anpassungsfähigkeit erfordert, dass die Lohnnebenkosten soweit angebracht abgebaut werden, dass die Löhne die Produktivität besser widerspiegeln und dass unter Berücksichtigung der Sicherheit für die Arbeitnehmer flexible Formen der Arbeit gefördert werden.
38. Damit mehr Menschen Arbeit suchen und länger auf dem Arbeitsmarkt verbleiben, muss das Zusammenwirken von steuerlichen Maßnahmen und Leistungssystemen so beschaffen sein, dass Arbeiten sich finanziell eindeutig lohnt. Es bedeutet ferner, dass einschlägige Strategien zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen und älteren Arbeitnehmern entwickelt werden müssen. Die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern wird dazu beitragen, die Gesamtziele von Lissabon zu verwirklichen. Um mehr Frauen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bewegen, müssen Schritte zum Abbau der Unterschiede in der Entlohnung von Männern und Frauen und zur Schaffung familienfreundlicherer Arbeitsplätze unternommen werden. Damit ältere Arbeitnehmer länger auf dem Arbeitsmarkt verbleiben, müssen entsprechende gesetzliche und steuerliche Anreize vorgesehen werden.
39. Mehr und effektivere Investitionen in das Humankapital sind von entscheidender Bedeutung für Wachstum und Produktivität sowie zur Förderung der sozialen Integration und Eingliederung. Soll die EU weltweit zum führenden wissensbasierten Wirtschaftsraum werden, so wird die allgemeine und berufliche Bildung eine Schlüsselrolle spielen. Der Europäische Rat betont, dass in den für die Wissensgesellschaft entscheidenden Bereichen Reformen und Investitionen erforderlich sind. Er erkennt ferner an, dass lebenslanges Lernen sich positiv auf die Produktivität und das Angebot an Arbeitskräften auswirkt; er befürwortet die Annahme eines integrierten EU-Programms im Jahr 2005 und die Ausarbeitung nationaler Strategien in allen Mitgliedstaaten bis 2006.
40. Es geht jetzt darum, weitere Maßnahmen zu treffen: Im kommenden Jahr müssen echte Fortschritte im Hinblick auf die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen gemacht werden. Der Europäische Rat wird auf seiner Frühjahrstagung im Jahr 2005 die im Laufe des Jahres erzielten Fortschritte bewerten; er wird besonders aufmerksam prüfen, in welchem Maß durch nationale Maßnahmen Fortschritte im Hinblick auf das Erreichen der in Lissabon festgelegten Beschäftigungsziele erzielt werden konnten. Der Europäische Rat ersucht den Rat und die Kommission, eigens für die diesbezüglichen Beratungen gemeinsam einen kurzen Synthesebericht zu erstellen, der sich auf den Gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung stützt. Dieser Synthesebericht sollte in erster Linie auf die Fortschritte eingehen, die bei der Verbesserung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Europäischen Beschäftigungsstrategie erreicht wurden.
Verbesserung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
41. Ein gemeinsamer Arbeitsmarkt, der die Freizügigkeit der Arbeitskräfte fördert, ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Union. Der Europäische Rat setzt sich daher dafür ein, dass in verschiedenen Bereichen weitere Fortschritte erzielt werden, die die Mobilität fördern werden. Im Juni 2004 wird die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Über zwei Maßnahmen, die die Anerkennung von Qualifikationen in der gesamten Union erleichtern werden - die Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und der Europass -, dürfte bis Juni 2004 eine politische Einigung erzielt werden.
42. Die Reform der Verordnung Nr. 1408/71, die eine Vereinfachung und Modernisierung der Bestimmungen zum Schutz der Sozialversicherungsansprüche der Arbeitnehmer, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, bezweckt, stellt eine wichtige Etappe dar, die voraussichtlich noch während der derzeitigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments zum Abschluss gebracht wird.
AUFBAU VON PARTNERSCHAFTEN FÜR DIE REFORM
43. Der Wandel muss über die staatlichen Stellen hinaus Unterstützung und Fürsprache finden. Damit diese Unterstützung wirklich zustande kommt, ruft der Europäische Rat die Mitgliedstaaten dazu auf, Reformpartnerschaften ins Leben zu rufen, an denen die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Behörden im Einklang mit den einzelstaatlichen Regelungen und Gepflogenheiten beteiligt werden.
44. Diese einzelstaatlichen Reformpartnerschaften sollten ergänzende Strategien für den Wandel auf den Weg bringen, die sich auf die breite Palette der in der Lissabonner Agenda erfassten Politikbereiche - Wirtschaft, Soziales und Umwelt - beziehen. Diese Strategien sollten sich in klaren einzelstaatlichen Politiken und Zielen niederschlagen und sollten von den Regierungen bei der Erstellung der nationalen Beiträge zur Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Agenda berücksichtigt werden.
45. Auf EU-Ebene beteiligen sich die Sozialpartner über den Dreier-Sozialgipfel bereits eng und konstruktiv an der Ausarbeitung von Maßnahmen, mit denen die Lissabonner Ziele vorangebracht werden sollen. Nun sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Rolle erforderlich, die sie dabei spielen, die Strategie zum Erfolg zu führen. Der Europäische Rat begrüßt das Engagement der Sozialpartner, sich durch eine neue Europäische Partnerschaft für den Wandel noch stärker einzusetzen, um das Wachstum zu fördern und Beschäftigung und Produktivität zu steigern. Er fordert ferner den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf zu prüfen, wie die Lissabonner Strategie wirksamer umgesetzt werden kann.
AUSBLICK AUF 2005
46. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Gültigkeit und Relevanz des Lissabonner Prozesses weiterhin gegeben ist. Das nächste Jahr - die Mitte des Jahrzehnts - ist ein geeigneter Zeitpunkt für eine gründliche Überprüfung des Stands der Umsetzung. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, einen Fahrplan für die Verstärkung der Lissabonner Strategie und die Verbesserung ihrer Umsetzung zu erstellen.
47. Bei der Halbzeitüberprüfung sollte insbesondere unter Berücksichtigung der Erweiterung geprüft werden, wie die Lissabonner Ziele am besten erreicht werden können. Dabei sollte der anstehenden Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung Rechnung getragen werden. Bei der Halbzeitüberprüfung sollte unter anderem Folgendes bewertet werden:
die Fortschritte bei der Verwirklichung der vereinbarten sektorspezifischen Ziele sowie das Spektrum der verschiedenen Strukturindikatoren und Benchmarks, die zur Messung des Umfangs und der Dynamik der Leistung der Mitgliedstaaten verwendet werden,
die Messung der Leistung Europas im weltweiten Kontext,
Maßnahmen, die in dem neuen wirtschaftlichen und geopolitischen Klima zur Steigerung des Wachstums und zur Erreichung des im März 2000 gesetzten Zieles erforderlich sind,
ordnungspolitische und andere Maßnahmen und Instrumente, die den Mitgliedstaaten und der EU zur Verwirklichung des Lissabonner Zieles zur Verfügung stehen, einschließlich der internen und externen Triebkräfte von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung,
Mechanismen, mit denen die Ziele der Lissabonner Strategie und die bewährten Praktiken der Mitgliedstaaten den Verbrauchern, den Bürgern und den wichtigsten Interessengruppen vermittelt werden,
Möglichkeiten für eine Verbesserung der Methode.
48. Der Europäische Rat bittet die Kommission, eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz von Wim Kok einzusetzen, die als Beitrag zu diesen Arbeiten eine unabhängige Überprüfung vornimmt. Die Gruppe sollte in ihrem Bericht Maßnahmen aufzeigen, die zusammen genommen eine stimmige Strategie bilden, mit der unsere Volkswirtschaften die Zielsetzungen von Lissabon erreichen können. Die Gruppe sollte sich aus einer begrenzten Anzahl hoch qualifizierter Personen zusammensetzen, die in der Lage sind, die Ansichten aller Beteiligten zu berücksichtigen. Ihr Bericht, der veröffentlicht wird, sollte der Kommission spätestens am 1. November 2004 unterbreitet werden. Nach Vorlage des Berichts werden die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam seinen Inhalt prüfen und für eine kohärente Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2005 sorgen.
IV. ZYPERN
49. Der Europäische Rat erklärt, dass er VN-Generalsekretär Annan weiterhin nachdrücklich in seinen Bemühungen unterstützt, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die beteiligten Parteien die sich jetzt bietende historische Gelegenheit einer umfassenden Regelung der Zypern-Frage im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats nutzen. Er begrüßt die anhaltende Bereitschaft der Kommission, bei einer raschen Lösung im Rahmen des Besitzstands Unterstützung zu leisten. Er begrüßt auch das Angebot der Kommission, am 15. April in Brüssel eine hochrangige internationale Konferenz zur Vorbereitung einer Geberkonferenz auszurichten. Der Europäische Rat ist weiterhin überzeugt, dass bis zum 1. Mai eine gerechte, zukunftsfähige und praktikable Regelung getroffen werden kann. Er ruft alle beteiligten Parteien nachdrücklich dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Regierungen Griechenlands und der Türkei weiterhin entschieden für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen einzutreten.
50. Der Europäische Rat bekräftigt erneut, dass er dem Beitritt eines vereinigten Zypern zur Europäischen Union eindeutig den Vorzug geben würde, und erklärt sich erneut bereit, die Bedingungen einer derartigen Regelung im Einklang mit den Grundsätzen, auf denen die EU beruht, anzuerkennen.
V. INTERNATIONALE LAGE
Nahost-Friedensprozess
51. Der Europäische Rat bringt seine tiefe Besorgnis über die Lage im Nahen Osten und die Verschärfung des israelisch-palästinensischen Konflikts, die insbesondere durch die außergerichtliche Tötung von Hamas-Führer Scheich Ahmed Jassin herbeigeführt worden ist, zum Ausdruck. Die Europäische Union hat wiederholt die gegen Israelis verübten terroristischen Gräueltaten verurteilt und Israels Recht anerkannt, seine Bürger gegen Terroranschläge zu schützen; sie hat aber gleichzeitig beharrlich ihre Missbilligung außergerichtlicher Tötungen geäußert, da diese völkerrechtswidrig sind. Der derzeitige Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt hat zu weit verbreitetem Leiden und zahlreichen Todesopfern geführt; dadurch ist die Situation verschärft worden und die Konfliktparteien entfernen sich immer weiter von einer Verhandlungslösung.
52. Der Europäische Rat äußert sein Mitgefühl für die Betroffenen auf allen Seiten, die unter der Gewalt leiden oder deren Leben durch den Konflikt zerstört wird. Er fordert die Palästinensische Behörde auf, das Problem der Sicherheit anzugehen und den Terrorismus zu bekämpfen; er begrüßt die Ankündigung der Palästinensischen Behörde, Pläne zur Verbesserung der Leistung der palästinensischen Sicherheitskräfte vorzulegen, und er betont, dass diese Pläne in vollem Umfang und in angemessener Weise durchgeführt werden müssen. Er bringt seine besondere Besorgnis angesichts der leidvollen humanitären Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten zum Ausdruck und fordert die israelische Regierung auf, Maßnahmen zur Linderung des Leidens der Palästinenser zu treffen, und zwar durch die Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit, eine Abkehr von ihrer Siedlungspolitik und die Auflösung der nach März 2001 errichteten Siedlungen sowie eine Abkehr von der Errichtung des so genannten Sicherheitszaunes auf palästinensischem Gebiet.
53. Der Europäische Rat bekräftigt seine tiefe Überzeugung, dass der durch die Resolution 1515 des VN-Sicherheitsrates gebilligte Fahrplan des Nahost-Quartetts weiterhin die Grundlage für eine friedliche Lösung des Konflikts ist. Er ruft alle Seiten auf, eine weitere Eskalation zu verhindern und die erforderlichen Schritte für eine Umsetzung des Fahrplans einzuleiten. Der wichtigste Schritt dabei ist, dass alle Seiten auf weitere Gewalttaten verzichten.
54. Der Europäische Rat bekräftigt erneut sein Eintreten für die Aushandlung eines Abkommens, das zu zwei lebensfähigen, souveränen und unabhängigen Staaten Israel und Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 führen soll, die im Rahmen eines umfassenden Friedens im Nahen Osten Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, wie dies im Fahrplan des Nahost-Quartetts vorgesehen ist. Die Europäische Union wird keinerlei Änderung der vor 1967 geltenden Grenzführung anerkennen, die nicht durch ein Abkommen zwischen den Parteien geregelt wird.
55. Der Europäische Rat hat die Vorschläge für einen Rückzug Israels aus dem Gaza-Streifen zur Kenntnis genommen. Dieser Rückzug könnte einen bedeutenden Schritt hin zur Verwirklichung des Fahrplans darstellen, sofern folgende vom Rat bei seinen Beratungen am 23. Februar genannte Voraussetzungen vorliegen:
Der Rückzug ist im Rahmen des Fahrplans durchzuführen.
Er muss einen Beitrag zu einer Zweistaatenlösung leisten.
Er darf nicht zu einer Verlagerung des Siedlungsbaus in das Westjordanland führen.
Die Übertragung der Verantwortung auf die Palästinensische Behörde muss geordnet und im Rahmen von Verhandlungen erfolgen.
Israel muss den Wiederaufbau im Gaza-Streifen fördern.
56. Die Europäische Union ist bereit, die Palästinensische Behörde bei der Übernahme der Verantwortung für die öffentliche Ordnung und insbesondere bei der Verbesserung der Kapazität ihrer Zivilpolizei und ihrer Strafverfolgungsbehörden im Allgemeinen zu unterstützen. Der Europäische Rat hat dem EU-Sonderbeauftragten die Aufgabe übertragen, zusammen mit der Kommission den Bedarf der Palästinensischen Behörde in diesem Bereich zu prüfen und Empfehlungen für die Hilfeleistung zu unterbreiten.
57. Der Europäische Rat ruft die israelische und die palästinensische Bevölkerung auf, den erforderlichen politischen Willen aufzubringen, um den derzeitigen Stillstand des Friedensprozesses zu überwinden. Sowohl Israelis als auch Palästinenser können nur durch Frieden und Versöhnung zur vollen Entfaltung ihrer Möglichkeiten finden.
58. Der Europäische Rat bekräftigt, dass es eines umfassenden Konzepts für sämtliche Krisen in der Region bedarf, da nur so die Sicherheit in der Region langfristig gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck wird die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente mobilisieren und im Rahmen der strategischen Partnerschaft, die sie mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten errichten will, Vorstellungen darüber entwickeln, wie Stabilität in der Region erreicht werden kann.
Strategische Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten
59. Der Europäische Rat begrüßt den vom Vorsitz, dem Generalsekretariat des Rates und der Kommission ausgearbeiteten Zwischenbericht über eine "Strategische Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten". Er hebt hervor, dass mit den betreffenden Ländern intensive Konsultationen geführt werden müssen, und wertet die Tatsache, dass der Vorsitz und der Hohe Vertreter am Gipfeltreffen der Arabischen Liga teilnehmen werden, als eindeutiges Zeichen für die Entschlossenheit der Union zum Ausbau dieser äußerst wichtigen Partnerschaft.
60. Der Europäische Rat geht davon aus, dass ihm auf seiner Tagung im Juni 2004 ein endgültiger Bericht unterbreitet wird.
61. Der Europäische Rat bekräftigt, dass die EU bereit ist, die Zusammenarbeit mit der Region gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und den anderen Partnern zu gestalten.
Irak
62. Der Europäische Rat begrüßt die jüngsten positiven politischen Entwicklungen in Bezug auf Irak.
63. Insbesondere begrüßt die Europäische Union den Konsens, den die verschiedenen irakischen Parteien am 8. März mit der Unterzeichnung des neuen Gesetzes über die Verwaltung des Staates in der Übergangszeit erzielt haben, und bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass diese ermutigende Entwicklung den Übergangsprozess schnell voranbringen kann. Ferner äußert der Europäische Rat die Hoffnung, dass dies dazu führen wird, dass ein souveräner, unabhängiger, demokratischer und friedlicher Irak, dessen territoriale Integrität gewahrt ist, wieder in die Völkergemeinschaft eingegliedert wird.
64. Die Europäische Union begrüßt es ferner, dass der irakische Regierungsrat die Vereinten Nationen ersucht hat, bei der Übertragung der Souveränität Ende Juni und den künftigen nationalen Wahlen Hilfe zu leisten, und dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, dieses Ersuchen angenommen hat. Im Einklang mit den vom Sicherheitsrat genehmigten Mandaten und der Zusage der VN, der irakischen Bevölkerung beizustehen, unterstützt der Europäische Rat den Beschluss der VN, bei der Bildung einer irakischen Übergangsregierung, der die Souveränität am 30. Juni 2004 übertragen wird, ebenso zu helfen wie bei der Vorbereitung der Direktwahlen, die vor Ende Januar 2005 stattfinden sollen. Eine starke Rolle der VN in diesem politischen Übergangsprozess ist eine wesentliche Voraussetzung für seinen Erfolg. Der Europäische Rat begrüßt die Präsidentenerklärung des VN-Sicherheitsrates vom 23. März 2004 als ein Zeichen des internationalen Konsenses und ist zuversichtlich, dass die VN während des Übergangsprozesses und darüber hinaus eine maßgebliche und zunehmend wichtige Rolle spielen werden, die vom VN-Sicherheitsrat unterstützt wird.
65. Die EU stellt fest, dass die Sicherheitslage in Irak weiterhin ein wesentliches Hindernis für den Erfolg des politischen Prozesses und des Wiederaufbaus darstellt. Sie verurteilt erneut die terroristischen Angriffe, bei denen so viele Menschen den Tod fanden.
66. Diese Attacken, die sich zunehmend gegen die irakische Bevölkerung selbst richten, stellen skrupellose Versuche dar, den Prozess der Wiederherstellung der Souveränität und der Stabilität Iraks zu untergraben. Es ist besonders erschreckend, dass die jüngsten Angriffe zum Ziel hatten, möglichst viele Opfer unter der Zivilbevölkerung, unter anderem auch bei religiösen Zeremonien, zu verursachen und zu weiteren religiös motivierten Gewalttaten anzustacheln. Dies zeigt deutlich, dass die Täter keine Achtung vor dem Leben und dem Wohlergehen der irakischen Bevölkerung oder der Einheit des Landes und der Herstellung einer demokratischen Ordnung haben. Die Europäische Union ruft alle Parteien in Irak auf, alles zu tun, um Attacken gegen internationale Einrichtungen, deren einziges Ziel in Irak darin besteht, der irakischen Bevölkerung zu helfen, zu verhindern.
67. Die Europäische Union ist entschlossen, der irakischen Bevölkerung beim Eintritt in eine neue Ära der Geschichte ihres Landes beizustehen. Der Europäische Rat erinnert daran, dass er den Hohen Vertreter und die Kommission aufgefordert hat, eine mittelfristige Strategie für die Beziehungen der EU zu Irak einschließlich etwaiger zweckdienlicher Maßnahmen auszuarbeiten.
Afghanistan
68. Der Europäische Rat begrüßt die Entscheidung Deutschlands, am 31. März und 1. April in Berlin die Internationale Konferenz über Afghanistan auszurichten. Diese Konferenz wird einen weiteren Schritt bei den Bemühungen darstellen, für das afghanische Volk eine Zukunft zu sichern, die durch die Grundsätze der Freiheit, der Gerechtigkeit, der Achtung der Menschenrechte und der fairen politischen Vertretung gekennzeichnet ist.
69. Der Europäische Rat betont, dass er der Abhaltung von freien und fairen Wahlen in Afghanistan in diesem Jahr große Bedeutung beimisst. Er begrüßt die Unterstützung, die die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) und andere den afghanischen Behörden bei der Vorbereitung dieser Wahlen leisten, sowie die Bemühungen der NATO, der Koalition und der Mitgliedstaaten der EU, die afghanische Regierung dabei zu unterstützen, die für die Wahlen erforderlichen Sicherheitsvoraussetzungen zu schaffen.
70. Er bekräftigt das langfristige Engagement der Union für die Entwicklung und den Wiederaufbau Afghanistans und begrüßt die angekündigten neuen Zusagen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Wiederaufbau und Sicherheit.
Serbien und Montenegro / Kosovo
71. Der Hohe Vertreter Solana und das Kommissionsmitglied Patten haben dem Europäischen Rat über ihren Besuch im Kosovo am 24. März 2004 berichtet.
72. Der Europäische Rat verurteilt scharf die jüngsten ethnisch motivierten Gewalttätigkeiten im Kosovo, den Verlust von Menschenleben, die Beschädigung von Eigentum sowie die Zerstörung von religiösem und kulturellem Erbe, das Gemeineigentum aller Europäer ist. Er verurteilt ferner die Angriffe auf die KFOR-Truppen und auf das Personal und die Einrichtungen der UNMIK. Der Europäische Rat ruft alle politischen Führer, insbesondere die kosovoalbanische Führung, auf, in dieser Lage ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass es nicht noch einmal zu solchen Handlungen und zur Androhung von Gewalttätigkeiten kommt. Diejenigen, die für die Gewalttätigkeiten verantwortlich sind, müssen vor Gericht gebracht werden.
73. Der Europäische Rat ruft die vorläufigen Selbstverwaltungsinstitutionen dazu auf, ihr Bekenntnis zu einem multi-ethnischen Kosovo unter Beweis zu stellen. Als Sofortmaßnahme sollten sie Mittel bereitstellen und die Verantwortung dafür übernehmen, dass beschädigtes Eigentum (einschließlich religiöser Stätten) rasch wiederhergestellt wird, damit die Binnenvertriebenen möglichst bald zurückkehren können. Der Europäische Rat weist auch darauf hin, dass die politischen Führer des Kosovos mit der UNMIK und der KFOR eng zusammenarbeiten müssen, damit die körperliche Unversehrtheit und der uneingeschränkte Schutz der Rechte der Angehörigen aller Volksgruppen im Kosovo gewährleistet werden kann.
74. Der Europäische Rat stellt fest, dass die Ereignisse der jüngsten Zeit einen schweren Rückschlag für den Kosovo darstellen und den in den letzten Jahren erzielten Fortschritt in Gefahr bringen. Er bekräftigt, dass die Europäische Union den Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs Harri Holkeri, die UNMIK und die KFOR bei ihren entschlossenen Bemühungen um eine Stabilisierung der Lage und um die Durchführung der Resolution 1244 des Sicherheitsrates sowie die Politik "Standards vor Status" unterstützt. In diesem Zusammenhang erklärt er erneut, dass die Europäische Union für eine stabile Zukunft eines sicheren, demokratischen, prosperierenden und multi-ethnischen Kosovos eintritt.
Russland
75. Der Europäische Rat beglückwünscht Präsident Putin zu seiner Wiederwahl und sieht der Zusammenarbeit mit ihm beim Aufbau einer auf der Achtung gemeinsamer Werte beruhenden strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation erwartungsvoll entgegen. Der Europäische Rat bekräftigt, dass die Union ein starkes und echtes Interesse an einem offenen, stabilen und demokratischen Russland hat. In dieser Hinsicht begrüßt der Europäische Rat die ausdrückliche Zusage Präsident Putins, ein Mehrparteiensystem aufzubauen und zu festigen, die Zivilgesellschaft zu entwickeln und alles zu unternehmen, um die Pressefreiheit zu gewährleisten.
76. Die EU und Russland werden durch die bevorstehende historische Erweiterung der Europäischen Union näher zusammenrücken. Die weitere Entwicklung der vier Gemeinsamen Räume und die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit, insbesondere im Kampf gegen die neuen Bedrohungen und bei der Lösung regionaler Konflikte in den gemeinsamen Nachbarländern, werden die Beziehungen zwischen der EU und Russland voranbringen. Der wichtigste Eckstein dieser Beziehungen ist und bleibt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA). Der Europäische Rat rechnet damit, dass es auf alle Mitgliedstaaten vom 1. Mai 2004 an ohne Einschränkungen oder Unterscheidungen angewandt werden kann. Die Europäische Union ist aufgeschlossen dafür, mit Russland über dessen berechtigte Bedenken im Hinblick auf die Auswirkungen der Erweiterung zu sprechen, jedoch ist dies von der Ausdehnung des PKA weiterhin streng zu trennen.
77. Der Europäische Rat hofft auf einen ergebnisreichen Verlauf des am 21. Mai stattfindenden Gipfeltreffens EU-Russland. Ferner begrüßt er, dass am 26./27. April 2004 die erste Tagung des Ständigen Partnerschaftsrates stattfinden wird.
Côte d'Ivoire
78. Der Europäische Rat bedauert zutiefst das Wiederaufflammen der Gewalt in Côte d'Ivoire. Er appelliert an das Verantwortungsgefühl beider Seiten und ruft alle Entscheidungsträger dazu auf, auf den Weg des Dialogs und der Aussöhnung zurückzukehren. Es ist unbedingt erforderlich, dass das Abkommen von Marcoussis uneingeschränkt durchgeführt wird, damit das Land zum Frieden zurückfindet.
VI. SONSTIGES
Finanzielle Vorausschau
79. Der Europäische Rat begrüßt den Beginn der Beratungen über die Mitteilung der Kommission über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013. Er ersucht den Rat, die vom AStV derzeit durchgeführte Prüfung der Mitteilung fortzusetzen, damit vor der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2004 ein Analysebericht erstellt werden kann. Der Europäische Rat erinnert an den im Mehrjahresprogramm vorgesehenen Zeitplan, nach dem auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2005 eine politische Einigung über die neue Finanzielle Vorausschau erzielt werden soll.
Résidence Palace
80. Der Europäische Rat billigt den Vorschlag der belgischen Regierung, den Block A des Résidence-Palace-Gebäudes nach dessen Renovierung als Gebäude für seine Tagungen zu verwenden, und zwar auf der Grundlage des vom Rat genehmigten allgemeinen Rahmens für die finanziellen, logistischen und rechtlichen Aspekte dieses Projekts. Er fordert die belgische Regierung und das Generalsekretariat des Rates auf, diesen allgemeinen Rahmen unter Berücksichtigung der dafür vorgesehenen Vorschriften in ein konkretes Projekt umzusetzen.
81. Der Europäische Rat ersucht den Rat, die Entwicklung und Durchführung des Projekts aufmerksam zu überwachen und erforderlichenfalls durch entsprechende Beschlüsse zu gewährleisten, dass die Durchführung gemäß dem vereinbarten Rahmen erfolgt.