Die Europäische Kommission unterstützt weiterhin das Kyoto-Protokoll als einziges internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Klimawandels. Der Präsident der Kommission Romano Prodi sagte am Dienstag in Straßburg: „Die Kommission unterstützt mit Nachdruck das Kyoto-Protokoll und seine Umsetzung durch die EU. Wir haben unsere Haltung diesbezüglich nicht geändert und rücken von den vereinbarten Zielen nicht ab. Auf der jüngsten Klimakonferenz in Mailand wurde die nachdrückliche internationale Unterstützung des Kyoto-Protokolls bestätigt. Wir sind zuversichtlich, dass Russland das Protokoll ratifizieren wird, so dass es in Kraft treten kann."
Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wurde von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten am 31. Mai 2002 ratifiziert. Inzwischen wurde es von 120 Vertragsparteien ratifiziert, die zwei Drittel der Weltbevölkerung auf sich vereinen. Nach dem Beschluss der Vereinigten Staaten, das Protokoll nicht zu ratifizieren, tritt es gemäß seinen Bestimmungen in Kraft, sobald es von Russland ratifiziert wurde. Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die EU, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2008-2012 um 8 % zu verringern. Im Rahmen ihrer internen Lastenteilungsvereinbarung, die für die Mitgliedstaaten mit der Entscheidung der EU über die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls (Entscheidung des Rates Nr. 2002/358/EG vom 25. April 2002) verbindlich wurde, akzeptierte jeder Mitgliedstaat eine Zielvorgabe zur Begrenzung bzw. Verringerung seiner Treibhausgasemissionen.
Sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten haben bereits wesentliche Maßnahmen zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen ergriffen. Zwar gingen zwischen 1990 und 2001 die Treibhausgasemissionen um 2,3 % zurück, doch haben die Emissionen in den Jahren 2000 und 2001 zugenommen und den Voraussagen zufolge sind weitere Reduzierungsmaßnahmen notwendig, damit die EU ihr Ziel einer 8-prozentigen Emissionssenkung erreichen kann (vgl. IP/03/1637). Zu den von der EU ergriffenen Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zählen unter anderem die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie von Biokraftstoffen, eine größere Energieeffizienz von Gebäuden und Personenkraftwagen sowie Emissionshandel zwischen großen Industrieanlagen.
Die 9. Konferenz der Vertragsparteien des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen fand vom 1. 12. Dezember 2003 in Mailand statt und markiert einen weiteren Abschnitt des internationalen Klimaschutzprozesses. Dort wurden eine Reihe von Vereinbarungen über die Durchführung des Kyoto-Protokolls und das weitere Vorgehen getroffen. Ferner wurde bestätigt, das auf der ganzen Welt an der Umsetzung des Kyoto-Protokolls gearbeitet wird.
Nach den Worten von Umweltkommissarin Margot Wallström „gibt es bei der Bekämpfung der Klimaänderung keine Alternative zum Kyoto-Protokoll. Es handelt sich um ein sinnvolles Übereinkommen, da es allen Ländern die Gelegenheit gibt, in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft zum Klimaschutz beizutragen. Das Protokoll sieht kostenwirksame Methoden im Hinblick auf eine Emissionsminderung und internationalen Technologietransfer vor. Außerdem enthält es strenge Vorschriften in Bezug auf die Überwachung und Durchsetzung seiner Einhaltung. Wenn wir wieder von vorne beginnen und ein neues Übereinkommen aushandeln müssten, so verlören wir dabei mindestens fünf bis zehn Jahre. Die Klimaänderung schreitet allerdings weiter voran." Und sie fügte hinzu: „Auf EU-Ebene haben wir Maßnahmen eingeführt, die die Emissionen bei möglichst geringen Kosten für die Wirtschaft senken werden. Unsere Untersuchungen zeigen, dass wir unsere Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll ohne eine Beeinträchtigung der Wirtschaft erfüllen können."
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